Hausratversicherung
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Hausratversicherung warum …?
Der Wert des eigenen Hausrats wird von Vielen unterschätzt. Erst denkt man, das sind doch nur Möbel, Fernseher usw.. Viel Wertvoller ist meistens das, was in den Möbeln gelagert ist. Von Kleidung über Geschirr, Bücher, usw. sammeln sich im Laufe der Jahre erhebliche Werte an, die nach einem Schaden (z.B. Feuer) wieder ersetzt werden müssen.
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde. Und das ist sicherlich bei einem Großteil der Bevölkerung der Fall.
Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld (bis 1.500 Euro), Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert. Dass heißt, was ein gleichwertiges neues Produkt aktuell kosten würde.
Inhaltsverzeichnis: Hausratversicherung
Was leistet die Hausratversicherung
Mit einer Hausratversicherung schützen Sie Ihre gesamte Habe gegen Einbruchdiebstahl, Raub, Brand, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden.
Auch ungewöhnliche Risiken wie etwa Schäden durch Fahrzeuganprall oder Flugzeugabsturz werden vom Versicherer ersetzt. Je nach Tarif erhält der Versicherte Ersatz, sogar bei Gefriergutschäden nach einem Stromausfall, bei Schlüsselverlust oder bei Schäden nach inneren Unruhen.
Elementarschäden / Elementarschadenversicherung: diese Versicherung kann als zusätzlicher Baustein in Kombination mit der Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Der Versicherer ersetzt im Regelfall den Wiederbeschaffungswert des zerstörten oder gestohlenen Hausrats. Bei beschädigten Sachen werden die erforderlichen Reparaturkosten ersetzt, maximal der Wiederbeschaffungspreis.
Neben den eigentlichen Sachschäden werden bis zu einer Höchstgrenze auch Hotelkosten ersetzt, wenn die Wohnung nach einem Versicherungsfall unbewohnbar geworden ist. Das Gleiche gilt auch für die Rückreise aus dem Urlaub oder den Umzugskosten nach einem besonders schweren Versicherungsfall.
Brauche ich eine Hausratversicherung?
Auf eine Hausratversicherung sollten Sie auf keine Fall verzichten, sobald der Wert Ihres Hausrats so hoch ist, dass die Zerstörung z.B. durch einen Wohnungsbrand oder ein Naturereignis, einen empfindlichen finanziellen Schaden für Sie bedeuten würde. Wie bereits oben genannt; den Wert des eigenen Hausrates darf man nicht unterschätzen, fünf bis sechs stellige EURO-Beträge sind hier schnell erreicht.
Hausrat: Wichtig auch für junge Leute!
Die Hausratversicherung kann schon für junge Leute wichtig sein: der Hausratschutz über die Eltern fällt mit dem Auszug in die erste eigene Wohnung weg, jetzt muss man selbst für den richtigen Versicherungsschutz sorgen. Schon eine kleine Unachtsamkeit – etwa eine umgefallene Kerze – kann zum Totalschaden führen. Das ist besonders belastend, wenn man sein Bankkonto für das neue Wohnzimmer, die Designer-Einbauküche oder die schicken Schlafzimmermöbel bis zum letzten Cent geplündert hatte.
Spätestens beim unterschreiben des Mietvertrags, sollte man über eine gute Hausratversicherung nachdenken.
Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung
Fahrradfahren ist umweltfreundlich und absolut im Trend. Gute Fahrräder und gerade die modernen E-Bike´s sind nicht billig. Der Wert dieser Räder liegt gut und gerne mal bei mehreren Tausend EUROs.
Versicherungsschutz im Falle eines Diebstahls wird deshalb immer wichtiger. Bevor man aber extra eine teure Fahrradversicherung abschließt, sollte man seine Hausratversicherung prüfen ob Diebstahlschäden nicht bereits (oder gegen einen kleinen Mehrbeitrag) mitversichert sind. Mittlerweile versichern einige Versicherer Fahrraddiebstahl mit einer Versicherungssumme bis zu 10.000€ pauschal (ohne Mehrbeitrag) im Hausratvertrag mit.
Wird evtl. Zeit, über einen Vertragswechsel nachzudenken….!
Vermeiden Sie eine Unterversicherung!
Wenn der Hausrat auf Reisen geht
Immer wieder kommt es vor, dass Hausrat vorübergehend oder für längere Zeit außerhalb der versicherten Wohnung aufbewahrt wird. Aber keine Sorge: in aller Regel ist Hausrat mitversichert, der sich während Reisen oder wegen Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst oder wegen beruflichen Aufenthaltes des Versicherungsnehmers vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet.
Neben der Versicherungsdauer kann bei Außenlagerung von Hausrat allerdings die Versicherungssumme eingeschränkt sein. Während eines Umzugs sind grundsätzlich die alte und die neue Wohnung gleichzeitig versichert – vorausgesetzt, man wechselt den Wohnort innerhalb Deutschlands. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, ist dann nur noch die neue Bleibe versichert.
Wichtig: Durch den Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats: wer eine größere Wohnung bezieht, schafft oft mehr Einrichtung an, so dass der Gesamtwert die alte Versicherungssumme übersteigt. Deshalb nach einem Umzug unbedingt prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Wenn nicht, die Police umgehend anpassen.
Was kostet eine Hausratversicherung?
Ein guter Hausratversicherungsschutz ist günstiger zu haben, als Sie denken. Eine Versicherungssumme von 50.000 Euro bekommen Sie, mit einem guten Versicherungsumfang (je nach Adresse), bereits für einen Beitrag von deutlich unter 100 Euro jährlich.
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Was muss ich bei der Hausratversicherung beachten?
Bestimmte Risiken sind in einem Standard-Hausratschutz nur eingeschränkt oder überhaupt nicht versichert. Je nach Versicherer und Tarif kann das z.B. die grobe Fahrlässigkeit der Fahrraddiebstahl oder auch die Überspannungsschäden sein.
Fahrräder sind am Versicherungsort zwar gegen alle Grundgefahren versichert – wird ein Rad außerhalb des Versicherungsortes entwendet, leisten die Versicherer in der Regel ohne der Erweiterung „Fahrraddiebstahl“ nicht. Oft gilt bei Basisdeckungen auch noch die sog. Nachtzeitklausel. Das heißt; wird das Fahrrad zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens gestohlen, leistet der Versicherer nur, wenn sich das Rad zum Zeitpunkt des Diebstahls in Wohnung, Keller oder Garage befand.
Ausnahme: der Besitzer war zu dieser Zeit mit dem Rad noch unterwegs. Die Versicherungssumme für Fahrräder ist häufig eingeschränkt. Oftmals verlangen die Versicherer für den Einschluss von Fahrrädern (je nach Versicherungssumme) einen deutlichen Mehrbeitrag.
Deshalb empfehlen wir; (auch bei der Hausrat) nicht einen billigen Basis-Vertrag abzuschliesen, sondern einen hochwertigen Top-Schutz! Den spätestens im Schadensfall rächt es sich, bei Vertragsabschluss nur auf den Preis geschaut zu haben!
Sturmschäden ab Windstärke 8
Und für Sturmschäden gilt: Hausratversicherer treten nur für solche Sturmschäden ein, die bei Windstärke 8 oder mehr entstanden sind. Zu diesem Zweck führen die Versicherer ein Sturmregister, das regelmäßig mit aktuellen Wetterdaten gefüttert wird.
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