Elementarversicherung
(Elementarschadenversicherung, Naturgefahrenversicherung)
Warum eine Elementarversicherung?
Wetterextreme sind auf dem Vormarsch. Immer häufiger werden selbst Regionen überflutet, die bislang verschont geblieben sind. Sturzfluten, verursacht durch Starkregen durchspülen Straßenzüge und dringen in Häuser und Keller ein. Dadurch sind oft auch Orte abseits von Gewässern betroffen.
Gerade auch in der Region Regensburg – Oberpfalz kommen Elementarschäden immer häufiger vor!
Inhaltsverzeichnis: Elementarversicherung
Was versteht man unter Elementarschäden?
Unter Elementarschäden versteht man die Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden. Je nach Schadensart greift nun die eine oder andere Versicherung; Sturm- Hagelschäden und Schäden nach einem Blitzschlag sind über die normale Gebäude- und Hausratversicherung abgesichert.
Für andere Schäden, die durch das Wirken der Natur hervorgerufen werden, wie z. B. Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben oder auch Schneedruck, ist eine Elementarschadenversicherung erforderlich.
Diese wird immer in Kombination mit einer Gebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen.
Welche Gefahren sind bei einer Elementarversicherung abgesichert?
Eine Elementarschadenversicherung (Naturgefahrenversicherung) zahlt für Schäden durch:
- Starkregen / Überschwemmung / Rückstau
- Hochwasser
- Schneedruck
- Lawinen / Erdrutsch
- Erdsenkung
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
Wie kann eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden?
Die Elementarversicherung wird als Zusatzbaustein zur Gebäude- und zur Hausratversicherung angeboten.
Der Abschluss ist nur in Kombination mit einer dieser Versicherungen möglich!
Welche Kosten werden von einer Elementarversicherung übernommen?
- Reparatur der Gebäudeschäden
- Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes
- ein evtl. Abriss des Gebäudes
- Konstruktion und Bau eines gleichwertigen Hauses
- Kosten für die vorübergehende Unterkunft
- Mietausfall
Der Versicherer entscheidet über die Annahme!
Ob ein Versicherer den Antrag auf Elementarschadenversicherung annimmt oder nicht, entscheidet er nach dem Schadensverlauf der letzten Jahre bzw. Jahrzehnte. Viele Versicherer beurteilen die Versicherbarkeit einzelner Gebäude dabei nach Gefährdungsklassen, die nach der statistischen Hochwasser-Häufigkeit gegliedert sind.
Dazu werden Risikoregionen in so genannte ZÜRS-Zonen eingeteilt:
In der ersten und gleichzeitig günstigsten Risikoklasse gehen Versicherer davon aus, dass es seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser gibt. In der Klasse 4 kalkulieren Versicherer mit einem Hochwasser innerhalb von zehn Jahren. Eigentümer eines Hauses, das in Gefährdungsklasse 4 steht, haben (wenn überhaupt) nur eine Chance auf den Elementarschutz, wenn sie dafür extrem hohe Versicherungsbeiträge zahlen.
Und selbst wenn das Haus nicht in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt, kann der Versicherer den Versicherungsschutz verweigern, wenn z.B. mehrmals bereits Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen ist.
Die Entscheidung, inwieweit und zu welchen Konditionen Versicherungsschutz zu erhalten ist, liegt somit immer beim Versicherer.
Deshalb sollte eine Elementarversicherung immer frühzeitig abgeschlossen werden, so lange noch keine Vorschaden vorliegt! Gab es Vorschäden in den letzten Jahren, ist ein Abschluss sehr schwierig bzw. teilweise überhaupt nicht möglich!
Was zahlt eine Elementarversicherung nicht?
- Grundwasser: Dringt Grundwasser durch das Mauerwerk oder der Bodenplatte in den Keller ein, weil z.B. das Grundwasser erheblich gestiegen ist, handelt es sich nicht um einen versicherten Schaden.
- Erdsenkung/Erdrutsch: Versicherungsschutz besteht nur wenn das Ereignis naturbedingt ist! Schäden durch Bautätigkeiten oder Kohleabbau zählen hier nicht dazu.
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