Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung

Krankenzusatzversicherungen werden immer wichtiger. Durch die richtige Zusatzversicherungen bist Du sogar Privatpatient…..!

 

Neben der Zahnzusatz- oder Krankenhauszusatz-versicherung gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Zusatzversicherungen!

 

Aber die Vielzahl der Zusatzversicherungen, macht es einem nicht leicht, das passende für sich und seinen Geldbeutel zu finden……

 

Welche Vorteile hab ich mit einer Krankenzusatzversicherung?

Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt. Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.

Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.

Welche Kosten übernimmt eine Krankenzusatzversicherung?

Die private Krankenzusatzversicherung kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden – z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.


Ob ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung – welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe – denn oft ist das Angebot, das Ihre Kasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.

 

Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden oft auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet. Je früher Sie also eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.

Beiträge steuerlich absetzbar

Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

Folgende Formen der Krankenzusatzversicherung sind möglich:

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