Bauherrnhaftpflicht-Versicherung

Wann braucht man eine Bauherrnhaftpflichtversicherung?

Bauherrnhaftpflicht

Bauherrnhaftpflicht-Wichtig-

 

Als Bauherr unterliegst Du, ab dem ersten Spatenstich gesetzlichen Pflichten. Wenn dritte Personen durch den Bau geschädigt worden sind, dann bist Du in der Haftung!

 

Hier gibt es mehr Infos dazu…

 

Warum braucht man eine Bauherrnhaftpflicht-Versicherung?

Als Bauherr musst Du gesetzliche Pflichten; wie z.B. Verkehrssicherungspflicht, Überwachungspflicht, usw. einhalten. Verstößt Du dagegen (weil z.B. der Gehweg verschmutzt wurde und ein Radfahrer stürzt oder die Baufirma die Baustelle nicht vernünftig abgesichert hat) bist Du in der Haftung.

Haftung auch wenn ein Bauunternehmer / Bauträger das Gebäude erstellt?

In der Regel delegiert der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer. Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, so dass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann. Das heißt, wenn dem Bauunternehmen keine Schuld trifft, dass ein Außenstehender geschädigt wurde, dann ist immer der Bauherr in der Haftung. 

Wann soll ich die Bauherrnhaftpflicht-Versicherung abschließen?

Eine Bauherrenversicherung sollten Bauherren am besten schon vor dem ersten Spatenstich abschließen.

Die Höhe des Beitrags richtet sich dabei nach der Bausumme, sowie den evtl. Eigenleistungen.  Wenn Du am Neubau mithelfen bzw. ganze Gewerke selbst durchführen möchtest, dann muss dies im Antrag zur Bauherrnversicherung vermerkt werden. 

 

Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten Bauphase (üblicherweise 2 Jahre) bis zur Abnahme des Gebäudes.

Wann zahlt eine Bauherrnhaftpflicht nicht ?

  • Die Versicherung springt nicht ein, wenn ein Arbeiter / Handwerker geschädigt wurde und Ansprüche an Dich stellt. Wenn ein Bauarbeiter auf der Baustelle verunglückt, ist dass ein Arbeitsunfall und die gesetzliche Unfallversicherung ist dafür zuständig. 
  • Auch wenn mitarbeitende Angehörige geschädigt werden, sind diese nicht über die Bauherrnhaftpflicht versichert. Diese können ebenfalls über die gesetzliche Unfallversicherung versichert werden.
  • Schäden am Haus selbst, diese sind durch eine Feuer-Rohbauversicherung und einer Bauleistungsversicherung zu versichern!

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Als Bauherr können für Dich auch noch die folgenden Versicherungen relevant sein:

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