Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
Wann braucht man eine Bauherrnhaftpflichtversicherung?

Als Bauherr unterliegen Sie ab dem ersten Spatenstich gesetzlichen Pflichten ….
Als Bauherr müssen Sie gesetzliche Pflichten; wie z.B. Verkehrssicherungspflicht, Überwachungspflicht, usw. einhalten. Verstoßen Sie dagegen (weil z.B. der Gehweg verschmutzt wurde und ein Radfahrer stürzt oder die Baufirma die Baustelle nicht vernünftig abgesichert hat) sind Sie in der Haftung.
In der Regel delegiert der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer. Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, so dass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.
Eine Bauherrenversicherung sollten Bauherren am besten schon vor dem ersten Spatenstich abschließen.
Die Höhe des Beitrags richtet sich dabei nach der Bausumme, sowie den evtl. Eigenleistungen. Wenn Sie am Neubau mithelfen bzw. ganze Gewerke selbst durchführen, dann muss dies im Antrag zur Bauherrnversicherung vermerkt werden.
Der Versicherungsschutz besteht während der gesamten Bauphase (üblicherweise 2 Jahre) bis zur Abnahme des Gebäudes.
Als Bauherr können für Sie auch noch die folgenden Versicherungen relevant sein:
- Feuerrohbauversicherung (Gebäudeversicherung)
- Bauleistungsversicherung
- Bauhelferunfallversicherung
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