Die Kfz-Kaskoversicherung

Schutz für das eigene Fahrzeug

Was ist eine Kaskoversicherung?

Moderne und neue Fahrzeug werden immer teurer, deshalb ist es wichtig, diesen Wert entsprechend abzusichern. Speziell, wenn das Fahrzeug finanziert oder geleast ist sollte der Versicherungsschutz passen!

Eine Kaskoversicherung schützt den Halter (Eigentümer) vor den finanziellen Folgen eines Schadens am eigenen Fahrzeug.

Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man zwischen;

  • Vollkasko-Versicherung
  • Teilkasko-Versicherung

Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch; - Diebstahl - Brand - Sturm/Hagel - Überschwemmung - Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen. Bei guten Versicherungsbedingungen werden auch, die immer häufiger auftretenden Schäden, durch Marderbisse ersetzt. Tipp: Durch den Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung, können Sie Ihren Versicherungsbeitrag senken.

Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen werden von Ihrer Vollkasko reguliert.
Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - nicht bei Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch der Beitrag. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neuere Fahrzeuge.

GAP Deckung zur Vollkasko

Die GAP-Deckung (GAP= engl. für Lücke) schützt den Leasing- / Kreditnehmer vor den finanziellen Nachteilen bei Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugs.

Im Fall eines Totalschadens oder Diebstahls eines geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugs muss der Leasing- Kreditnehmer normalerweise die Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an den Leasing- Kreditgeber zahlen. Diese liegt oft über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der von der eigenen Kaskoversicherung (abzüglich Selbstbeteiligung) bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt wird. Für diese Differenz muss der Leasing- Kreditnehmer selbst aufkommen. Der Differenzbetrag kann unabhängig von der Restlaufzeit mehrere Tausend EURO betragen. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko und gibt dem Leasing- Kreditnehmer so Sicherheit vor zusätzlichen Kosten.

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