Wohn-/Gebäudeversicherung

Warum eine Gebäudeversicherung so wichtig ist

Die Gebäudeversicherung!

 

Das eigene Haus ist in der Regel für die meisten Eigentümer die größte Ausgabe ihres Lebens.

Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Unwetter können immense Schäden oder sogar einen Totalschaden nach sich ziehen.

Eine Gebäudeversicherung ist für Hauseigentümer unverzichtbar. Die Bestandteile Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und Elementar sollten deshalb immer eingeschlossen sein

Hier erhalten Sie Infos rund um die Gebäudeversicherung:

Inhaltsverzeichnis: Gebäudeversicherung

Was ist bei einer Wohngebäudeversicherung versichert?

Eine Wohngebäudeversicherung schützt zunächst Ihr Gebäude selbst, außerdem die zugehörigen Garagen und andere Nebengebäude, wie beispielsweise Carports, Gartenhäuser oder Geräteschuppen, die im Versicherungsvertrag bezeichnet werden.

Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauschränke, Heizungsanlage usw..

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör, das Wohnzwecken oder der Instandhaltung des Wohngebäudes dient – zum Beispiel Werkzeug, Brennholz, Markisen, Alarmanlagen, Blumenkästen oder Rundfunkantennen.


Inwieweit der Garten, der Swimming-Pool oder die moderne Wasseraufbereitungsanlage mitversichert sind, hängt von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab und kann evtl. gegen Zuschlag mitversichert werden.

Achten Sie deshalb auf die entsprechenden Erweiterungen im Versicherungsschutz!

Welche Gefahren sind in einer Gebäudeversicherung abgesichert?

Bei einer Gebäudeversicherung handelt es sich um eine „gebündelte Versicherung“. Folgende Gefahren können in einer „gebündelten Gebäudeversicherung“ abgesichert werden;

Das Haus und das dazugehörige Zubehör, ist in der Gebäudeversicherung gegen diese oben genannten Gefahren geschützt, soweit diese Gefahren in der Police auch versichert wurden.

 

Die Gebäudeversicherung ersetzt Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn z.B. ein heftiger Sturm das Dach abdeckt oder ein Brand teures Unheil anrichtet.

Leistungsumfang der Gebäudeversicherung

Je nach Vertragsbedingungen können aber noch weitere Leistungen im Versicherungsschutz enthalten sein oder zusätzlich mitversichert werden; 

-die Beseitigung von Graffiti, notwendige Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Schadensfall, Transport- und Lagerkosten, Hotelkosten bei Unbewohnbarkeit des Gebäudes, Mietausfall für vermietete Räume, Rückreisekosten aus dem Urlaub nach schweren Versicherungsschäden oder auch eigene Sachverständigengebühren, die bei der Schadensfeststellung entstehen.

 

Einige Unternehmen ersetzen auch Aufwendungen für die Beseitigung von Rohrverstopfungen oder Schäden durch wildlebende Tiere. Auch der „Bruch von Abwasserleitungen außerhalb des Gebäudes“ ist oft nur in den hochwertigen Bedingungen enthalten, oder muss gegen Mehrbeitrag extra versichert werden.

Welche dieser Zusatzleistungen mitversichert sind, ist in den Tarifbedingungen der einzelnen Versicherungsunternehmen geregelt.

Die Versicherungssumme bei der Gebäudeversicherung

Die Versicherungssumme in der Gebäudeversicherung sollte dem Wert Ihrer Immobilie entsprechen. Wenn die Versicherungs-summe niedriger ist, als der eigentliche Gebäudewert zum Schadenzeitpunkt, liegt Unterversicherung vor. 

 

Das kann im Ernstfall verhängnisvoll und Existenzbedrohend sein:

 

Stellt sich heraus, dass Sie unterversichert sind, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Dann wird etwa bei einem Brand oder Sturmschaden nur ein Teil des Schadens ersetzt. Beträgt die Versicherungssumme z.B. 150.000 Euro bei einem Gesamtwert des Gebäudes von 300.000 Euro, ist man mit 50 Prozent unterversichert. Kommt es dann zu einem Schaden von z.B. 30.000 Euro, ersetzt der Versicherer nur die Hälfte, also 15.000 Euro. 

 

Allerdings können Sie mit Ihrem Versicherer einen so genannten Unterversicherungsverzicht vereinbaren:

in diesem Fall werden Schäden immer bis zur vollen Versicherungssumme ersetzt.

 

Voraussetzung für den Unterversicherungsverzicht ist, dass eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, dadurch wird der Beitrag und der Versicherungsschutz regelmäßig an den gestiegenen Wert Ihrer Immobilie angepasst!

 

Die Berechnung aufgrund der ein Unterversicherungsverzicht vereinbart werden kann sind unterschiedlich:

Was bedeutet der Wert 1914 ?

Wenn Sie bereits eine Gebäudeversicherung haben, oder einmal eine solche Police in der Hand hatten, wird Ihnen vielleicht aufgefallen sein, das die Versicherungssumme oftmals nach dem Wert 1914 angegeben wird.

Warum ist das so:
Der Wert 1914 oder auch Gebäudeversicherungswert 1914, verkürzt auch 1914er Wert genannt, ist ein fiktiver Rechenwert.

Mit Hilfe dieses Wertes wird bei der Wohngebäudeversicherung eine einheitliche Basis zur Berechnung des Gebäudeneuwertes und damit auch der Versicherungsprämien geschaffen. Von diesem fiktiven Gebäudeversicherungswert 1914 gelangt man über den Baupreisindex schließlich zum heutigen Neubauwert des versicherten Gebäudes. Dieser Faktor soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht!
Das bedeutet, solange Sie keine baulichen Veränderungen an Ihrem Gebäude machen, bleibt dieser Wert 1914 immer gleich. Die eigentliche Entschädigungssumme passt sich aber am Baukostenindex des jeweiligen Jahres an.

Wann soll man eine Gebäudeversicherung abschließen?

Eine Gebäudeversicherung sollte immer zu Beginn der Bautätigkeit abgeschlossen werden. Die meisten Versicherungen bieten hier eine sogenannte Rohbauversicherung an. Die (Feuer) Rohbauversicherung bietet bis zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes Versicherungsschutz.

Das Gebäude ist dann allerdings nur gegen Brand und bei einigen Versicherungen auch gegen Sturm/Hagel versichert. Bei Wohngebäuden (Ein- Zweifamilienhäuser) ist die Feuerrohbauversicherung bis zur Bezugsfertigkeit (bzw. max. 12 oder 24 Monate) in der Regel Beitragsfrei.

 

Ab der Bezugsfertigkeit wird die Rohbauversicherung in eine Wohngebäudeversicherung mit den vereinbarten Gefahren umgewandelt.

Gebäude, Versicherungsschutz während der Bauphase?

Da die Feuerrohbauversicherung nur das Risiko FEUER abdeckt, kann in der Bauphase vom Bauherrn oder Bauträger zusätzlich eine sogenannte Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden.

Diese deckt dann Schäden ab, die in der Gebäude-Rohbauversicherung  nicht enthalten sind. Beim Schlüsselfertigen Bauen, ist diese Versicherung manchmal bereits enthalten – Bitte prüfen Sie hier den Bauleistungs-Vertrag!

 

Bei älteren Gebäuden dürfte in den meisten Fällen bereits eine Gebäudeversicherung vorliegen. Diese sollte, am besten von einem erfahrenen Fachmann geprüft werden, ob die Police noch Zeitgemäß ist und auch alle wichtigen Risiken enthält. Gerade ältere Häuser sind leider oft nur mit einer Feuerversicherung abgesichert.

 

Wichtige Bausteine wie; Leitungswasser, Sturm/Hagel oder Elementar fehlen oft bei älteren Verträgen.

 

Als neuer Gebäudebesitzer können Sie den bestehenden Vertrag übernehmen, oder innerhalb 4 Wochen nach Eintrag ins Grundbuch kündigen.

Gebäudeversicherung

Ohne passendem und richtigen Versicherungsschutz für Ihr Haus, kann durchaus die finanzielle Existenz auf dem Spiel stehen.

Bei einem Brand- oder Sturmschaden können schnell mal Beträge von mehreren 100.000,-€ auflaufen!

 

Oder bei Elementarereignissen die aufgrund des Klimawandels immer häufiger auftreten!  

Wohngebäudeversicherung ein Muss

Eine Gebäudeversicherung ist für Immobilieneigentümer quasi unverzichtbar. Früher war für Gebäudebesitzer ein Brand die größte Gefahr. Dieses Risiko hat auch weitgehend jeder Eigentümer versichert. Schon deshalb, weil diese Versicherung in vielen Bundesländern Pflicht war!

Heute sollte ein Gebäude immer komplett gegen -Feuer, -Leitungswasser, -Sturm/Hagel, –Elementar versichert werden.

 

Insbesondere Leitungswasserschäden haben in den vergangenen Jahren immense Kosten verursacht. Das liegt daran, dass Leitungswasserrohre einem Alterungsprozess unterliegen und irgendwann den Wasserdruck nicht mehr Stand halten können. Anderseits sind heute wesentlich mehr wasserführende Leitungen im Haus verlegt als früher; -Badezimmer- Küche, -Toilette, -Heizung, -Fußboden, Wandheizung, usw.

Und hier liegt das Problem; meist sind es nur kleine Lecks die einen großen Schaden verursachen können. Das austretende Wasser verteilt sich langsam sich im Mauerwerk, Fußboden, usw. Der Schaden wird oft erst Tage später durch einen feuchten Fleck an der Wand entdeckt und bis dahin hat das austretende Wasser alles durchnässt!

 

Aber auch Überschwemmungsschäden verursacht durch Starkregen aufgrund der Klimaveränderung, nehmen immer mehr zu. Man muss nicht zwangsläufig an einem Bach, Fluss oder See wohnen, um von Überschwemmungsschäden betroffen zu werden…

Muss der Gebäudeeigentümer auch Versicherungsnehmer sein?

Nein, der Eigentümer eines Gebäudes muss nicht zwangsläufig auch der Versicherungsnehmer der Gebäudeversicherung sein.

 

Es ist jedoch üblich, dass der Eigentümer die Versicherung abschließt, da er in der Regel das größte Interesse daran hat, sein Eigentum gegen Schäden abzusichern. Nur wenn der Eigentümer selbst auch Versicherungsnehmer ist, kann er über den Vertrag verfügen. Oder anders betrachtet; Wenn der Versicherungsnehmer z.B. die Beiträge nicht bezahlt und der Eigentümer darüber keine Info erhält, kann es sein dass er im Schadensfall leer ausgeht, weil der Versicherer aufgrund Nichtzahlung die Leistungen verweigert.

 

In einigen Fällen kann es jedoch trotzdem vorkommen, dass jemand anderes die Versicherung abschließt und Versicherungs-nehmer wird. Weil dies z.B. technisch nicht anders möglich ist.  Das kann z.B. die Hausverwaltung bei einer Eigentümer-gemeinschaft sein oder der Nießbraucher wenn dieser das Nießbrauchsrecht an einem Gebäude hat.

 

Es gibt es noch einige weitere Situationen, bei denen der Versicherungsnehmer nicht gleich der Eigentümer des Gebäudes ist.

Wer zahlt die Gebäudeversicherung: Mieter oder Vermieter?

Grundsätzlich ist erst einmal der Versicherungsnehmer  derjenige, der den Beitrag zahlen muss. In der Regel ist der Eigentümer auch der Versicherungsnehmer.

Dies muss aber nicht so sein. Versicherungsnehmer für den Vertrag kann faktisch jeder sein. In der Regel wird es aber jemand sein, der auch eine Bezug zu diesem Gebäude hat. > siehe oben <

 

Sollte das Gebäude, oder Teile davon, vermietet werden, kann der Beitrag zur Gebäudeversicherung anteilig umgelegt werden.

 

Allerdings sollte im Mietvertrag wirksam vereinbart sein, dass Beiträge zur „Sach- und Haftpflichtversicherung“ welche das Gebäude und die Bewohner schützt, auf die Nebenkosten umgelegt werden.

Kosten einer Gebäudeversicherung?

Die Kosten für eine Gebäudeversicherung richten sich hauptsächlich nach verschiedenen Faktoren wie der Lage des Gebäudes, seinem Wert, dem Baujahr, der Art der Nutzung, der Ausstattung und den Sicherheitsvorkehrungen. Andere Einflussfaktoren können die örtlichen Baupraktiken, das Klima und Naturgefahren wie Überschwemmungen oder Erdbeben sein. Versicherungsgesellschaften berücksichtigen diese Faktoren, um das Risiko zu bewerten und die entsprechenden Prämien festzulegen.

Aber auch Vorschäden / Schadenhäufigkeit spielen bei der Beitragsberechnung durchaus eine Rolle.

Da die Berechnung hier durchaus etwas komplexer sein kann, reden Sie mit uns, wir finden ein passendes leistungsstarkes Angebot für Sie!

Durch welche Faktoren wird der Beitrag für eine Gebäudeversicherung beeinflusst?

Der Einfluss auf den Beitrag für eine Gebäudeversicherung wird durch viele Faktoren bestimmt;

  • Baujahr – Alte Gebäude die nicht saniert wurden, stellen für einen Versicherer ein deutlich höheres Risiko dar als ein Neubau.  
  • Wohnfläche – Die Wohnfläche wird bei der Wertermittlung für die richtige Versicherungssumme benötigt. Bitte genau darauf achten, dass diese richtig angegeben wird!
  • Gebäudezustand – Wurde die Immobilie in den letzten Jahren saniert, z.B. Austausch der Rohrleitungen, Erneuerung der Elektrik, usw.. Kriterien, die sich positiv auf den Beitrag auswirken können!
  • Art der Nutzung – Handelt es sich um ein Wohngebäude oder wird darin ein Gewerbe betrieben? Um welchen Gewerbebetrieb handelt es sich? Wird das Gebäude vermietet oder selbst bewohnt?
  • Vorschäden – Wenn es Vorschäden gab, wird man leider nicht gerade mit Kusshand vom Versicherer angenommen, speziell wenn die Vorschäden Leitungswasserschäden waren! Noch schlimmer wird es, wenn der Vorversicherer gekündigt hat, dann muss man schon gut Argumentieren, um wieder Versicherungsschutz zu erhalten!  Am besten reden Sie mal mit uns….
  • Leistungsumfang – eine hochwertiger Versicherungsschutz wird meistens teurer sein als eine reine Basisdeckung!  Wer Wert auf eine gute Deckung legt, wird in der Regel immer etwas mehr Beitrag auf den Tisch legen müssen! Basis-Deckungen in der Gebäudeversicherungen sind auf keinen Fall zu Empfehlen! Bei der Absicherung der Immobilie geht es um viel Geld und dann sollte der Versicherungsschutz auch passen!
  • Selbstbeteiligung – Um die Kosten für den Beitrag zu senken, kann eine Selbstbeteiligung (z.B. 500,-€, 1.000,-€) vereinbart werden. Wenn der Vorvertrag Vorschäden hatte, kann es sein dass der neue Versicherer evtl. eine Selbstbeteiligung zur Auflage macht.
  • Lage / Adresse – Liegt die Immobilie in einer kritischen Zone, dann wirkt sich dies auf den Beitrag aus. In besonders gefährdeten Gebieten, kann der Versicherer das Risiko (z.B. Elementarschutz) sogar ablehnen.

Ist die Gebäudeversicherung eine Pflichtversicherung?

Eine Pflicht für eine Gebäudeversicherung gibt es seit Mitte der 90 iger Jahre in Deutschland nicht mehr. Vorher war eine Versicherung verpflichtend. Je nach Region war es Pflicht das Haus gegen -Feuer, -Sturm, oder -Elementarschäden abzusichern. Auch wenn das eigene Haus nicht mehr verpflichtend versichert werden muss, sollte jeder Eigentümer einer Immobilie diesen Versicherungsschutz haben!

 

Wenn Ihr Haus noch finanziert ist, wird die Bank einen Nachweis für eine Gebäudeversicherung fordern!

Kündigung der Gebäudeversicherung bei Eigentümerwechsel?

Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, so ergibt sich für Sie nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht! Den im Falle eines Verkaufs, geht die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den Käufer der Immobilie über. Der neue Eigentümer (Käufer) hat nun ein Sonderkündigungsrecht. Die Gebäudeversicherung kann dann, innerhalb von 4 Wochen ab der Eintragung ins Grundbuch, vom Käufer gekündigt werden. Die Kündigung kann mit sofortiger Wirkung, oder zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres erfolgen.

 

Sie sind gerade neuer Eigentümer eines Gebäudes geworden, dann fordern Sie doch von uns ein Angebot zur Gebäudeversicherung an! Sie werden überrascht sein wie groß hier die Unterschiede in der Leistung und im Beitrag sind!

Jedes Haus ist individuell!

Wie bereits oben genannt, können wir keine allgemeine Empfehlung für die Gebäudeversicherung aussprechen, da dies viel zu individuell geprüft wird. Von den Ausstattungsmerkmalen, der Größe und das Alter des Gebäudes sowie evtl. vorhandenen Vorschäden. Alles wird bei der Berechnung berücksichtigt. Die Angebote der Versicherer sind hier viel zu unterschiedlich. Wenn Sie eine genaue Recherche für Ihr Gebäude wünschen, dann rufen Sie doch einfach an …

Klimawandel, was ist zu tun?

Der Klimawandel kommt und bringt Sturm, Hagel und Starkregen mit. Die Wetterphänomene in Deutschland werden immer extremer und intensiver, was sich auch an immer heftigeren Schäden niederschlägt.

Häuser sind diesen Naturgefahren schutzlos ausgesetzt und der Staat hat die Hilfen für Geschädigte seit 2019 weitgehend eingestellt. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich vergeblich um eine Versicherung bemüht haben, dann gibt es staatliche Hilfen.

Sorgen Sie deshalb rechtzeitig mit dem Abschluss einer Gebäudeversicherung inkl. Elementardeckung vor. Nur so sind Sie im Schadensfall auch finanziell abgesichert.

Als Gedankenstütze haben wir Ihnen eine kleine Checkliste zusammengestellt. Wie sicheren Sie Ihr Haus gegen Unwetterschäden, welcher Versicherungsschutz ist notwendig

Welche Themen könnten für mich als Gebäudebesitzer außerdem noch wichtig sein?

Wir sind Dein Versicherungsbüro im Großraum Regensburg

Du möchtest Dich zum Thema Absicherung und Versicherungsschutz beraten lassen, dann bist Du hier genau richtig. Wir sind persönlich in Regensburg und online für Dich da!

Natürlich sind wir auch im Landkreis Regensburg; z.B. Neutraubling, Donaustauf, Tegernheim, Lappersdorf, Zeitlarn, Regenstauf, Wenzenbach, Pielenhofen, Pettendorf, Nittendorf, Laaber, Sinzing, Pentling, Bad Abbach, usw. für Dich da!