Haus- Grundbesitzerhaftpflicht

Wichtig für alle die Immobilien vermieten!

Für was benötigt man eine Haus- Grundbesitzerhaftpflicht?

 

Besitzer/Eigentümer eines vermieteten Einfamilienhauses oder eines Zwei- bzw. Mehrfamilienhauses benötigen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Mit einer Haus- Grundbesitzerhaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, als Besitzer des im Versicherungsscheins bezeichneten Objektes, versichert.

 

Ein selbst bewohntes Gebäude, das keine vermietete Einheit (Einliegerwohnung oder mehrere räumlich getrennte vermietete Wohnungen) besitzt, benötigt in der Regel keine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Hier ist das Risiko das vom Gebäudes ausgeht, bei den meisten Versicherungen, in der Privathaftpflicht abgesichert.

Eine Haus- Grundbesitzerhaftpflicht -Versicherung ist aber nicht nur dazu da, einen berechtigten Schaden zu bezahlen, sondern sie dient auch zur Abwehr eines unberechtigten Schaden. Somit ist auch ein kleiner Rechtsschutz in der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enthalten, der die Kosten eines Rechtsstreits trägt. Prüfen Sie alle paar Jahre den Schutz Ihrer Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, denn ein Unfall auf Ihrem Grundstück oder dem zugehörigen Gehweg mit finanziellen Folgen in Form von Krankheitskosten und Schmerzensgeld kann einen Hausbesitzer ruinieren, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Was versichert die Haus- Grundbesitzerhaftpflicht?

In einer Haus und Grundbesitzerhaftpflicht sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die der Versicherungsnehmer und Grundbesitzer zu erfüllen hat (z.B. Schnee räumen, Streuen, Beleuchtung, Bäume zurückschneiden, etc.). So muss der Hausbesitzer auch für einen geeigneten Winterdienst sorgen und Schnee und Eis räumen. Der Besitzer des Wohngebäudes sollte sich rechtzeitig auf Eis und Schnee einstellen, denn wenn es glatt wird, ist der Hausbesitzer in der Verantwortung und haftet, wenn jemand verunglückt, weil nicht gestreut und geräumt wurde.

 

Weil dies sehr leicht passieren kann, sollte der Hausbesitzer eine Haftpflicht für das Gebäude besitzen. Bei einem Personenschaden wegen einer unzureichenden Räumung können nicht nur geschädigte Personen Schadensersatz verlangen, die Krankenversicherung kann auch von dem Eigentümer des Grundbesitzes Regress für die Kosten der Krankenversicherung verlangen. Die Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung leistet hier bei berechtigten Schadensersatzansprüchen.


Schäden oder Verurteilungen zu Schadensersatz wegen der Verletzung von Räumpflichten und Streupflichten kommen zwar nicht so häufig vor, aber wenn es passiert, dann sind es meist langwierige Verletzungen und somit große Schadenssummen, die auf den Gebäudeeigentümer zukommen. Ein Schaden im Personenbereich kann einen Immobilienbesitzer ohne leistungsstarke Haftpflichtversicherung finanziell schwer belasten und im schlimmsten Fall sogar ruinieren.

Welche Leistungen sollte eine gute Haus- Grundbesitzerhaftpflicht enthalten?

Empfohlen wird, eine Mindestversicherungssumme von 3 Millionen EURO pauschal für Personen und Sachschäden bei der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzusichern. Außerdem sollte die Gemeinschaft von Wohnungseigentümern mitversichert sein. Sachschäden durch häusliche und gewerbliche Abwässer sollten ebenfalls versichert sein. Viele Versicherungen bieten auch die Absicherung des Bauherrenrisikos bis zu einer Bausumme von 100 000 Euro ab. Eine eigenständige Bauherrenhaftpflicht muss so nicht abgeschlossen werden wenn nur ein kleines Bauvorhaben ansteht. Jedes zusätzlich Risiko (z.B. Photovoltaikanlage) sollte dem Anbieter der Haftpflicht unverzüglich mitgeteilt werden.

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