Drohnenversicherung

Drohnen (Multicopter) werden immer beliebter. Die Einsatzmöglichkeiten sind sehr umfangreich. Privat werden Drohnen meist zum reinen Fliegen (Modellflieger) aber auch zum Filmen und Fotografieren genutzt. In der gewerblichen Nutzung ist der Anwendungsbereich mittlerweile sehr vielfältig (Vermessungstechnik, Polizei & Feuerwehr, Naturschutz, usw.). Selbst Amazon plant, die Paketlieferungen zukünftig über Drohnen erfolgen zu lassen.

Die Anzahl der Schäden durch Drohnen steigt rasant an

Durch die steigende Zahl der ferngesteuerten Drohnen steigt auch die Zahl der Unfälle durch unsachgerechte Benutzung; das kann die zerbrochene Scheibe beim Nachbar aber auch Schäden im Millionbereich sein wenn etwa die Drohne auf eine Menschengruppe fällt! Aktuell ist das Führen von Drohnen noch ohne einer entsprechenden Erlaubnis oder Qualifikation möglich. Aber wer haftet, wenn ein Schaden durch eine Drohne entsteht; Immer derjenige, der die Drohne steuert und durch den der Schaden entstanden ist.

Versicherungspflicht für Drohnen

Seit 2005 besteht in Deutschland bei der Nutzung von Drohnen eine Versicherungspflicht. Unabhängig ob die Drohne privat oder gewerblich genutzt wird. Für private Nutzer besteht die Möglichkeit dass die Drohne in der Privathaftpflicht mitversichert werden kann. Die Mitversicherung ist in der Regel auf ein bestimmtes Startgewicht begrenzt. Aber Vorsicht; nicht in jeder Privathaftpflicht sind Drohnen eingeschlossen bzw. können mitversichert werden. Deshalb sollten Sie zwingend vor dem ersten Flug den Versicherungsschutz prüfen!
Bei der gewerblichen Nutzung ist immer der Abschluss einer separaten Drohnenhaftpflicht erforderlich.

Wir sind Ihr Ansprechpartner

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