Hundehalterhaftpflicht

(Tierhalterhaftpflicht)
Hundehalterhaftpflicht

Hundehalterhaftpflicht, Fahrlässig, wenn man keine hat!

 

Ein Drittel aller Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung! 

Leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: denn als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet – bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

 

Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist deshalb für alle Halter dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Hundehalter immer Schadenersatzpflichtig, ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

Hundehalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben

Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist in vielen Bundesländer (z.B. Berlin, Brandenburg, Thüringen, usw.)  und Regionen gesetzlich vorgeschrieben, und selbst wenn sie es nicht ist, gibt es eine Vielzahl von Gründen, warum es sinnvoll ist, eine abzuschließen.

Schützen Sie Ihr Vermögen durch eine Tierhalterhaftpflicht

Wenn Ihr Hund versehentlich jemanden verletzt oder Sachschäden verursacht, können die finanziellen Folgen erheblich sein. Sie als Halter haften in diesem Fall in voller Höhe!

Eine Haftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen vor den potenziell hohen Kosten, die aus solchen Vorfällen resultieren können.

Rechtlicher Schutz durch eine Tierhalterhaftpflicht

Wenn Ihr Hund jemanden verletzt oder Schäden verursacht, können vom Geschädigten rechtliche Schritte eingeleitet werden. Eine Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz. Diese zahlt die berechtigten Forderungen, wehrt aber auch unberechtigte Forderungen ab. Die Haftpflichtversicherung geht notfalls mit dem Anspruchsteller auch vor Gericht!

 

Sie sehen, ein wichtiger Schutz, der Ihnen viele Kosten ersparen kann!

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Für Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung.

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