Gewerbliche Gebäudeversicherung

Versicherung für Betriebliche Immobilien in Regensburg und Umgebung

Gewerbliche Gebäudeversicherung?

 

Egal ob es sich um eine Lagerhalle, Ärztehaus, Ladenlokal, Werkstatt oder Bürogebäude, handelt. Kommt das gewerblich genutzte Gebäude zu Schaden, zieht dies oft nicht nur kostspielige Konsequenzen nach sich, sondern kann schlimmstenfalls den gesamten Betriebsablauf und im schlimmsten Fall sogar die Existenz des Inhabers gefährden.

 

Besteht kein ausreichender Versicherungsschutz, muss der Immobilienbesitzer die gesamten Kosten eigenständig tragen.

Eine gewerbliche Gebäudeversicherung schützt den Inhaber betrieblich genutzter Immobilien vor unkalkulierbaren Kosten infolge Feuer, Sturm Leitungswasser oder Elementarschäden und stellt so einen unverzichtbaren Schutz für jeden Immobilieninhaber dar.

Wann brauchen Sie eine gewerbliche Gebäudeversicherung?

Gebäude, die ausschließlich für unternehmerischen Zwecken genutzt werden, sollten durch eine gewerbliche Gebäudeversicherung abgesichert werden. Um ein rein betrieblich genutztes Gebäude handelt es sich immer dann, wenn die gesamte nutzbare Fläche der Immobilie für eine gewerblichen Tätigkeit genutzt wird. Dabei kann es sich sowohl um Büroräume, Lagerhallen, Verkaufsfläche als auch Arztpraxen oder Werkstätten handeln.

Aber auch für Immobilien, die zu mindestens 50% gewerblich genutzt werden, empfiehlt sich eine gewerbliche Gebäudeversicherung. Im Gegensatz zu rein gewerblich benutzten Gebäuden wird die Immobilie hier auch zum Teil für private Wohnzwecke genutzt z.B. als Wohn- und Geschäftshaus.

Achtung: Werden nicht mindestens 50% der Fläche gewerblich genutzt, muss eine private anstelle einer gewerblichen Versicherung abgeschlossen werden. Allerdings muss die gewerbliche Nutzung bei Antragstellung angegeben werden. Wenn Gewerbebetrieben mit höherem Risiko sich im Gebäude befinden, kann ein Beitragszuschlag berechnet werden.

 

Lesen Sie hier; den Unterschied zwischen gewerblicher und privater Immobilienversicherung

Welche Risiken deckt eine Gewerbliche Gebäudeversicherung ab?

Wird ein Schaden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel verursacht, deckt die Versicherung für gewerbliche Immobilien alle anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme ab. Abhängig von Tarif und Versicherer, können neben den oben genannten Gefahren auch weitere Risiken abgedeckt oder auf Wunsch mit eingeschlossen werden.

 

Hierzu zählen beispielsweise Elementarschäden die Glasversicherung oder unbenannte Gefahren.

Was ist in der gewerblichen Gebäudeversicherung abgesichert?

Versichert sind das Firmengebäude sowie alle Einbauten, die der Eigentümer veranlasst hat. Das können beispielsweise Gegensprechanlagen, Heizungen oder sanitäre Installationen sein. In der Regel müssen die Schäden durch folgende Gefahren verursacht worden sein: Feuer, (Leitungs-)Wasser, Hagel oder Sturm. Darüber hinaus bieten Versicherer bei der Versicherung für Geschäftsgebäude Zusatzbausteine an, so zum Beispiel Elementar- oder Glasschäden.

Ist eine gewerbliche Gebäudeversicherung Pflicht?

Auf die schnelle beantwortet: NEIN, die Versicherung für das Betriebsgebäude ist keine Pflicht. Eine Feuerversicherung, wie sie bis 1994 vorgeschrieben war, ist für Immobilienbesitzer keine Pflicht mehr.  Aber es wäre trotzdem sehr Fahrlässig, wenn man keine Gebäudeversicherung hat!

 
Indirekt besteht aber trotzdem eine Versicherungspflicht!

Wenn Sie für die Immobilie, oder für den darin befindlichen Betrieb, ein Darlehen aufnehmen und die Immobilie als Sicherheit hinterlegen, wird die Bank den Versicherungsschutz einfordern! Die Bank beugt somit dem Risiko eines Zahlungsausfalls aufgrund eines Versicherungsschadens vor. Somit besteht trotzdem wieder eine Versicherungspflicht, für das gewerbliche Gebäude!

Kann der Beitrag zur gewerblichen Gebäudeversicherung auf den Mieter umgelegt werden?

Der Beitrag für die gewerbliche Gebäudeversicherung kann auf den Mieter oder Mietergemeinschaft ganz oder anteilig umgelegt werden. Versicherungskosten können im Rahmen „sonstige Betriebskosten“ umgelegt werden.

 

Hierzu fallen auch Beiträge für die Haus- Grundbesitzerhaftpflicht, Öltankversicherung, usw. 

Kann der Beitrag zur Gewerblichen Gebäudeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Privatpersonen können in der Regel den Beitrag für das selbst genutzte Wohngebäude nicht von der Steuer absetzen!

 

Wird das Gebäude aber ausschließlich beruflich  bzw. betrieblich genutzt, dann sieht die Sachlage anders aus. In diesem Fall können die Beiträge zur Gebäudeversicherung  als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

 

Die steuerlichen Regelungen sind komplex und oftmals müssen individuelle Regelungen berücksichtigt werden. Deshalb sollten Sie zum Thema „steuerliche Absetzbarkeit der Gebäudeversicherungs-Beiträge“ bei einem Steuerberater Informationen einholen.

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