Neue Drohnenverordnung
Am 19. Januar 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die neue Drohnenverordnung erlassen
Einteilung in Gewichtsklassen:
- Drohnen und Flugmodelle mit einem Gewicht von mehr als 0,25 kg müssen mit Namen und Anschrift des Besitzers gekennzeichnet sein.
- Besitzer von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von mehr als 2,0 kg müssen zusätzlich besondere Kenntnisse nachweisen. Dieser Nachweis kann durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle oder durch einen Luftsportverband erstellt werden.
- Besitzer von Drohnen und Flugmodellen mit einem Gewicht von mehr als 5,0 kg benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde.
Vorschriften unabhängig vom Gewicht:
- Drohnen und Modellflugzeuge müssen stets bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.
- Eine Flughöhe unter 100 m ist einzuhalten.
- Verboten ist der Betrieb von Drohnen und Modellflugzeugen in und über sensiblen Bereichen (bspw. Einsatzorte der Polizei, Hauptverkehrswegen, etc.)
- Verboten ist auch der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem Gewicht von mehr als 0,25 kg über Wohngrundstücken. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Berlin http://www.bmvi.de/drohnen.
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