Abstrakte Verweisung

bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Abstrakte-konkrete-Verweisung

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung gilt als eine der wichtigsten Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU).

Denn wenn der Vertrag diese Klausel enthält, kann der Versicherer eine beantragte Berufsunfähigkeitsrente unter Umständen ablehnen!

Da Sie ja noch eine andere Tätigkeit ausüben könnten. Das heißt, der bisher ausgeübte Beruf spielt nur bedingt eine Rolle…!

Woran erkennen Sie die abstrakte Verweisung?

Eine Formulierung in den Bedingungen kann z.B. wie folgt lauten;

„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Der entscheidende Teilsatz ist hier „… oder eine andere Tätigkeit…“ Bei der abstrakten Verweisung spielt es keine Rolle, ob Sie eine andere Tätigkeit wirklich ausüben.
Das bedeutet, die theoretische Möglichkeit, dass Sie noch eine andere Tätigkeit ausüben könnten, genügt dem Versicherer dass er nicht leisten muss.

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung

Wenn nun Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichten, bedeutet das: Es zählt wirklich nur Ihr zuletzt ausgeübter Beruf, in dem Sie berufsunfähig geworden sind.

Sie sind nicht gezwungen, einen ähnlichen (Verweisungsberuf) auszuüben.

 

Anders ist es bei der „konkreten Verweisung“. Hier üben Sie bereits konkret wieder eine neue Tätigkeit aus, auf die Sie der Versicherer verweisen kann.

 

Früher war die abstrakte Verweisungsmöglichkeit eine gängige Klausel in Berufsunfähigkeitsversicherungen. Deshalb kam es bei solchen Verträgen leider häufig (bei alten Verträgen z.T. immer noch) zum Streit.

Bei vielen „guten“ BU-Tarifen wird mittlerweile auf die abstrakte Verweisung verzichtet.

Aber man muss schon genau hinsehen. Denn bei manchen vermeintlich günstigen Angeboten, gibt es diese Klausel immer noch! Oder in einer abgewandelten Form.

 

Deshalb, lassen Sie sich zum Thema „Berufsunfähigkeit“ von einem Versicherungs-Mehrfachagenten oder Makler beraten, der eine Vielzahl von Versicherer anbieten kann.

Oder kommen Sie einfach zu uns…. 🙂

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