Konkrete Verweisung

Was bedeutet die „konkrete Verweisung“ in der BU-Versicherung?

Während die „abstrakte Verweisung“ bei den meisten guten BU-Verträgen entfallen ist, wird die konkrete Verweisung in der Regel immer angewendet. Was heißt das im konkreten Fall:

 

Bei der konkreten Verweisung prüft der Versicherer, ob Sie trotz Berufsunfähigkeit im alten Beruf bereits eine neue Berufstätigkeit aufgenommen haben.

 

Wenn diese neue Tätigkeit ihrer bisherigen Ausbildung, Erfahrung, und Lebensstellung entspricht, dann kann der Versicherer die Zahlung ablehnen, weil Sie tatsächlich wieder eine Tätigkeit ausüben.

 

Auch wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen und der Versicherer im Rahmen der Nachprüfnung den Fortbestand der Berufsunfähigkeit kontrolliert, kann die Rente eingestellt werden.

Die Konkrete Verweisung ist bei verbraucherfreundlichen Bedingungen nur möglich, wenn:

Im Unterschied zur abstrakten Verweisung, kann ein Versicherer die Leistung nur verweigern, wenn die versicherte Person aus eigener Initiative, tatsächlich eine neue berufliche Tätigkeit ausübt und diese seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

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