Konkrete Verweisung

Was bedeutet die „konkrete Verweisung“ in der BU-Versicherung?

Konkrete-Verweisung

Während die „abstrakte Verweisung“ bei den meisten guten BU-Verträgen entfallen ist, wird die konkrete Verweisung in der Regel immer angewendet.

Was heißt das im „konkreten“ Fall:

Was ist die konkrete-Verweisung?

Die konkrete-Verweisung gibt es, weil die Berufsunfähigkeitsversicherung ja nur dann zahlen sollte, wenn das Geld auch wirklich gebraucht wird.  Deshalb darf die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht nur dann aufhören zu zahlen, wenn du wieder gesund genug bist, um wieder in deinem Job zu arbeiten, sondern auch wenn du bereits eine neue Arbeit hast.

Wann und wo, wird die "Konkrete-Verweisung" angewendet?

Bei der konkreten Verweisung prüft der Versicherer;

ob Du trotz gemeldeter und laufender Berufsunfähigkeit im alten Beruf weiter arbeitest, oder bereits eine neue ähnliche Berufstätigkeit aufgenommen hast.

Wenn diese neue Tätigkeit Deiner bisherigen Ausbildung, Erfahrung, und Lebensstellung entspricht, dann kann der Versicherer die Zahlung ablehnen, weil Du ja tatsächlich wieder eine Tätigkeit ausübst.

Auch wenn Du bereits eine Berufsunfähigkeitsrente beziehst und der Versicherer im Rahmen der Nachprüfung den Fortbestand der Berufsunfähigkeit kontrolliert, kann die Rente eingestellt werden.

Die konkrete Verweisung ist bei verbraucherfreundlichen Bedingungen nur möglich, wenn:

Im Unterschied zur abstrakten Verweisung, kann ein Versicherer die Leistung nur verweigern, wenn die versicherte Person aus eigener Initiative, tatsächlich eine neue berufliche Tätigkeit ausübt und diese seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

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