Wann ist man Berufsunfähig?
BU-Versicherung, wann muss diese zahlen, wann bekommt man Geld?
Wann ist man Berufsunfähig…?
Dies kann man nicht pauschal beantworten, da sich die Versicherungsbedingungen in den letzten 15 Jahren erheblich verändert haben. Gerade bei Verträgen mit guten/sehr guten Bedingungen gibt es oft mehrere Auslöser, die zur Auszahlung der vereinbarten BU-Rente führen.
Bei den aktuell üblichen (guten) Versicherungsbedingungen liegt eine Berufsunfähigkeit dann vor (man ist Berufsunfähig), wenn der Versicherte aufgrund von (ärztlich nachgewiesener) Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen nicht in der Lage ist den bisherigen Beruf auszuüben und zudem keine Tätigkeit ausgeübt wird, die der bisherigen Lebensstellung entspricht.
Wenn der zuletzt ausgeübte Beruf, aus gesundheitlichen Gründen, für längere Zeit nicht mehr ausgeübt werden kann, dann liegt eine Berufsunfähigkeit vor.
Man unterscheidet zwischen zwei „Stufen“ der Berufsunfähigkeit:
Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die oben genannte Definition vollständig erfüllt ist. Sind die oben genannten Bedingungen nur zu einem gewissen Grad erfüllt, liegt eine teilweise Berufsunfähigkeit vor.
In der Regel leisten Versicherungen bereits ab einer teilweisen Berufsunfähigkeit von mindestens 50%. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss auf jeden Fall die exakte Regelung in den Versicherungsbedingungen.
Wann liegt bei Beamten eine Berufsunfähigkeit vor?
Bei Beamten tritt der Versicherungsfall i.d.R. dann ein, wenn sie dienstunfähig sind. Die Dienstunfähigkeits-versicherung für Beamte ist letztlich nur eine besondere Ausprägung der normalen Berufsunfähigkeitsversicherung.
Verwechselt wird die Berufsunfähigkeit schnell mit der Erwerbsunfähigkeit. Unterschieden wird tatsächlich nach dem Wortlaut. Berufsunfähig heißt, man kann die letzte Tätigkeit beziehungsweise seinen Beruf nicht mehr ausüben. Erwerbsunfähigkeit drückt aus, dass eine Person überhaupt keiner Arbeit mehr nachgehen kann.