Prognosezeitraum

Was bedeutet der Prognosezeitraum in der BU-Versicherung?

Die Ursache BU zu werden sind vielfältig. Eine Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit kann durch; Krankheit, Körperverletzung, Unfall, Kräfteverfall oder Pflegebedürftigkeit eintreten.

Um die Leistungen der Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten muss man „dauerhaft außerstande“ sein, im zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten.

 

Nach gängiger Rechtsprechung, ist „dauerhaft“ ein Zeitraum von 3 Jahren.

Einen solch langen Zeitraum wird aber ein Arzt nur in seltenen Fällen bestätigen, was dann zum erheblichen Nachteil für den Kunden wäre!

Aus diesem Grund ist es wichtig dass in den Bedingungen hier ein möglichst kurzer Zeitraum genannt wird.

Vor diesem Hintergrund bieten heute viele Versicherer (in den besseren Bedingungen) einen so genannten abgekürzten Prognose-zeitraum an.

Der Begriff „dauerhaft“ wird dabei oftmals durch die Formulierung „voraussichtlich mindestens 6 Monate“ ersetzt.

 

Durch diesen Begriff wird der Prognosezeitraum exakt formuliert.

Achten Sie deshalb bei Abschluss auf einen sauber formulierten Prognosezeitraum von 6 Monaten.