Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

Was bedeutet der Baustein: „AU-Leistung“ ?

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Leistung bei Arbeitsunfähigkeit bzw. was versteht man unter der „Gelben-Schein-Regelung“

BU-Rente bereits bei Arbeitsunfähigkeit!

Vom Zeitpunkt der Meldung eines BU-Leistungsfall beim Versicherer, bis zu der Auszahlung der monatlichen Rente können durchaus 4 bis 10 Monate ins Land gehen. Wenn keine ausreichenden Rücklagen vorhanden sind, dann kann es bei einigen schon zu finanziellen Engpässen kommen.

 

Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet in der Regel nach 6 Wochen. Das Krankentagegeld das anschließend von der Krankenversicherung bezahlt wird, ist deutlich geringer als der vorherige Nettolohn.

 

Wer diese Lücke nicht mit einem zusätzlichen privaten Krankentagegeld abgesichert hat, bei dem kann es durchaus finanziell problematisch werden.

Denn die monatlichen Belastungen wie z.B. Miete, Finanzierung der Immobilie/Kfz laufen auch im Krankheitsfall weiter!  

 

In diesem Fall wäre es doch gut, wenn es bereits nach einigen Monaten eine finanzielle Leistung bei Arbeitsunfähigkeit gibt! 

Leistung bei Arbeitsunfähigkeit, bereits bei einer 6 monatigen Krankschreibung

Seit ein paar Jahren gibt es eine überschaubare, aber immer größer werdende Anzahl von Versicherungen, die bereits bei einer 6 monatigen Arbeitsunfähigkeit, die vereinbarte monatliche BU-Rente bezahlen.

 

Selbst dann, wenn später keine Berufsunfähigkeit festgestellt wird.

 

Das heißt, arbeitsunfähig ist zunächst einmal jeder, der einen (gelben Schein -Krankschreibung-) vom Arzt erhält. Bei einer Arbeitsunfähigkeit wird aber, im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit, davon ausgegangen, dass diese nicht dauerhaft sein wird.

 

Ein komplizierter Knochenbruch, eine Krebsbehandlung… die Genesung mancher Krankheiten kann sich durchaus einige Monate hinziehen, deshalb ist man mit diesem Baustein erst einmal finanziell abgesichert. Für die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente hat man mit diesem Baustein keinen zeitlichen und finanziellen Druck.

Wie kann ich die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit versichern?

Den Baustein „Arbeitsunfähigkeit“ kann zu einem Berufsunfähigkeitsvertrag eingeschlossen werden.

Muss also beantragt werden!

 

Es gibt/gab aber auch Tarife, bei denen dieser Baustein automatisch enthalten ist/war.

  • In der Regel ist die Arbeitsunfähigkeitsleistung auf 18, 20 oder 24 Monate begrenzt.
  • Eine Leistung erfolgt ab einer 6-monatigen ununterbrochenen Krankschreibung.

 

Aber wie bereits erwähnt, wird diese Absicherung nicht von allen Versicherungen angeboten.

 

Lass Dich deshalb zum Thema Berufsunfähigkeit Beraten! Oder melde Dich einfach bei uns, wir sind nicht weiter weg als das nächste Handy!

Beratung zur BU-Versicherung

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