BU-Rente bereits bei Arbeitsunfähigkeit
(Baustein: „Arbeitsunfähigkeit“ >Gelbe Schein Regelung<)
Was ist die Gelbe-Schein-Regelung?
BU-Rente bereits bei Arbeitsunfähigkeit!
Bei einem BU-Leistungsfall kann es, bis es zur Auszahlung der Rente kommt, durchaus 4 bis 10 Monate (oder auch länger) dauern. Da kann es bei einigen schon zu finanziellen Engpässen kommen.
Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet in der Regel nach 6 Wochen. Das Krankentagegeld das anschließend von der Krankenversicherung bezahlt wird, ist deutlich geringer als der vorherige Nettolohn.
Rente bereits bei einer 6 monatigen Krankschreibung
Seit ein paar Jahren gibt es eine überschaubare Anzahl von Versicherungen, die bereits bei einer 6 monatigen Arbeitsunfähigkeit, die vereinbarte monatliche BU-Rente bezahlen. Selbst dann, wenn keine Berufsunfähigkeit später festgestellt wird.
Das heißt, arbeitsunfähig ist zunächst einmal jeder, der einen (gelben Schein -Krankschreibung-) vom Arzt erhält. Bei einer Arbeitsunfähigkeit wird aber, im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit, davon ausgegangen, dass diese nicht dauerhaft sein wird.
Ein komplizierter Knochenbruch, eine Krebsbehandlung… die Genesung mancher Krankheiten kann sich durchaus einige Monate hinziehen, deshalb ist man mit diesem Baustein erst einmal finanziell abgesichert. Für die Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente hat man mit diesem Baustein keinen zeitlichen und finanziellen Druck.
Den Baustein „Arbeitsunfähigkeit“ kann zu einem Berufsunfähigkeitsvertrag eingeschlossen werden. Muss also beantragt werden!
Es gibt aber auch Tarife, bei denen dieser Baustein automatisch enthalten ist.
- In der Regel ist die Arbeitsunfähigkeitsleistung auf 18, 20 oder 24 Monate begrenzt.
- Eine Leistung erfolgt ab einer 6-monatigen ununterbrochenen Krankschreibung.
Aber wie bereits genannt, wird diese Absicherung nicht von allen Versicherungen angeboten.
Lassen Sie sich deshalb zum Thema Berufsunfähigkeit in jedem Fall Beraten!
Sie möchten mehr zum Thema Berufsunfähigkeit wissen, wie z.B.