Konkrete Verweisung
Was bedeutet die "Konkrete Verweisung" in der BU Versicherung?

Während die „abstrakte Verweisung“ bei den meisten guten BU-Verträgen entfallen ist, wird die konkrete Verweisung in der Regel immer angewendet. Was heißt das im konkreten Fall;
Bei der konkreten Verweisung prüft der Versicherer, ob Sie trotz Berufsunfähigkeit im alten Beruf bereits eine neue Berufstätigkeit aufgenommen haben. Das bedeutet, Sie müssen bereits wieder eine neue Tätigkeit ausüben!
Wenn diese neue Tätigkeit ihrer bisherigen Ausbildung, Erfahrung, und Lebensstellung entspricht, dann kann der Versicherer die Zahlung ablehnen, weil Sie tatsächlich wieder eine Tätigkeit ausüben.
Auch wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsrente beziehen und der Versicherer im Rahmen der Nachprüfung den Fortbestand der Berufsunfähigkeit kontrolliert, kann die Rente eingestellt werden.
Die Konkrete Verweisung kann bei verbraucherfreundlichen Bedingungen allerdings nur angewendet werden wenn;
- die neue Tätigkeit nicht zu Lasten der Gesundheit geht
- die konkret ausgeübte Tätigkeit der Ausbildung, Erfahrung und der Lebensstellung entspricht
- die maximal zumutbare Einkommensminderung auf eindeutig 20% begrenzt ist
- die zumutbare Einkommensbegrenzung auch nochmals im individuellen Fall geprüft wird (Bei niedrigen Einkommen können auch die 20% eine unzumutbare Einbuße ausmachen)
Im Unterschied zur abstrakten Verweisung, kann ein Versicherer die Leistung nur verweigern, wenn die versicherte Person aus eigener Initiative, tatsächlich eine neue berufliche Tätigkeit ausübt. Diese Tätigkeit muss zudem seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen.
Wenn Sie sich im Falle einer Berufsunfähigkeit nach einer gewissen Zeit wieder eine Tätigkeit suchen. Und Sie diese Tätigkeit auch ausüben können. Dann müssen Sie über 80% der vorhergehenden Tätigkeit verdienen, das diese Klausel überhaupt zu tragen kommt!