Konkrete Verweisung

Was bedeutet die "Konkrete Verweisung" in der BU Versicherung?

Konkrete-Verweisung

Während die „abstrakte Verweisung“ bei den meisten guten BU-Verträgen entfallen ist, wird die konkrete Verweisung in der Regel immer angewendet. Was heißt das im konkreten Fall;

Bei der „konkreten Verweisung“ prüft der Versicherer, ob Du trotz Berufsunfähigkeit im alten Beruf bereits eine neue Berufstätigkeit aufgenommen hast. Das bedeutet, Du musst bereits „konkret“ wieder eine neue Tätigkeit ausüben!

 

Wenn diese neue Tätigkeit Deiner bisherigen Ausbildung, Erfahrung, und Lebensstellung entspricht, dann kann der Versicherer die Zahlung ablehnen, weil Du ja tatsächlich wieder eine Tätigkeit ausübst.

Das Einkommen in der neuen Tätigkeit muss zudem ähnlich hoch, oder höher als im alten Beruf sein. 

Auch wenn Du bereits eine Berufsunfähigkeitsrente beziehst und der Versicherer im Rahmen der Nachprüfung den Fortbestand der Berufsunfähigkeit kontrolliert, kann die Rente aufgrund der „konkreten Verweisung“ eingestellt werden.

 

Die Konkrete Verweisung kann bei verbraucherfreundlichen Bedingungen nur angewendet werden wenn;
  • die neue Tätigkeit nicht zu Lasten der Gesundheit geht
  • die konkret ausgeübte Tätigkeit der Ausbildung, Erfahrung und der Lebensstellung entspricht
  • die maximal zumutbare Einkommensminderung auf eindeutig 20% begrenzt ist
  • die zumutbare Einkommensbegrenzung auch nochmals im individuellen Fall geprüft wird (Bei niedrigen Einkommen können auch die 20% eine unzumutbare Einbuße ausmachen)

Im Unterschied zur abstrakten Verweisung, kann ein Versicherer die Leistung nur verweigern, wenn die versicherte Person aus eigener Initiative, tatsächlich eine neue berufliche Tätigkeit ausübt. Diese Tätigkeit muss zudem seiner bisherigen Lebensstellung entsprechen.

Wenn Sie sich im Falle einer Berufsunfähigkeit nach einer gewissen Zeit wieder eine Tätigkeit suchen. Und Sie diese Tätigkeit auch ausüben können. Dann müssen Sie über 80% der vorhergehenden Tätigkeit verdienen, das diese Klausel überhaupt zu tragen kommt!

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Auch mit der einen oder anderen Vorerkrankung, gibt es Möglichkeiten doch noch einen vernünftigen Versicherungsschutz zu bekommen.

Der erste Schritt ist, die Erfassung des aktuellen Gesundheitszustandes. Damit anschließend eine gut aufgearbeitete Voranfrage erstellt werden kann…