Dienstunfähigkeit bei Beamten

Warum ein Beamter Dienstunfähig statt Berufsunfähig wird?

Dienstunfähigkeit Beamte

Ein Beamter wird nicht Berufsunfähig, sondern Dienstunfähig! Was ist hier der Unterschied und warum sollte bei einem Beamten die BU-Versicherung wenn möglich eine Dienstunfähigkeitsklausel enthalten….

Der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit bei Beamten ist in ihrer rechtlichen Bedeutung und den damit verbundenen Konsequenzen begründet.

Dienstunfähigkeit bezieht sich speziell auf die Fähigkeit eines Beamten, die ihm übertragenen dienstlichen Aufgaben und Pflichten aufgrund gesundheitlicher Gründe nicht mehr zu erfüllen. Dies kann durch eine Erkrankung, Verletzung oder einen anderen gesundheitlichen Zustand verursacht werden, der die Arbeitsfähigkeit des Beamten dauerhaft oder für einen längeren Zeitraum beeinträchtigt. Im Falle der Dienstunfähigkeit wird der Beamte in der Regel in den Ruhestand versetzt und erhält eine entsprechende Pension oder Ruhestandsbezüge, die aufgrund seiner Dienstzeit und dem Dienstgrad berechnet werden.

Auch für einen Beamten ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente sehr zu empfehlen. Beamte haben zwar vom Gesetzgeber (soweit sie Beamte auf Lebenszeit sind) einen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente, diese ist aber deutlich geringer als das derzeitige Einkommen.

 

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte aber darauf geachtet werden, dass der Vertrag eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel enthält. 

 

Dienstunfähigkeit liegt bei einem Beamten dann vor, wenn durch ein amtsärztliches Gutachten die allgemeine Dienstunfähigkeit festgestellt wird und er deshalb entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.

 

Eine vernünftige Dienstunfähigkeitsklausel bieten leider nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften an.

 

Beratung:

Wir beraten unsere Kunden und Geschäftspartner zum Thema Dienstunfähigkeit regional im Großraum Regensburg gerne persönlich vor Ort oder bei uns im Büro. Wenn Sie in; Regensburg oder im Landkreis z.B. Lappersdorf, Zeitlarn, Regenstauf, Wenzenbach, Bernhardswald, Donaustauf, Tergernheim, Bach a.D., Barbing, Pfatter, Neutraubling, Obertraubling, Mintraching, Bad Abbach, Pentling, Teugn, Matting, Nittendorf, Undorf, Deuerling, Laaber, Brunn, Fraunberg, Duggendorf, Kallmünz, Pielenhofen, Wolfsegg, Pettendorf, Kneiting, usw. wohnen, dann rufen Sie doch einfach 0941 / 59211-0 an und vereinbaren einen Termin. Wir freuen uns auf Sie.

Oder Sie lassen sich Online Beraten: