Dienstunfähigkeit bei Beamten
Bei Beamten bezeichnet man die Berufsunfähigkeit als Dienstunfähigkeit. Das heißt, die Dienstunfähigkeit wird durch ein Amtsärztliches Gutachten festgestellt.
Auch für einen Beamten ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente sehr zu empfehlen. Beamte haben zwar vom Gesetzgeber (soweit sie Beamte auf Lebenszeit sind) einen Anspruch auf eine Dienstunfähigkeitsrente, diese ist aber deutlich geringer als das derzeitige Einkommen.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte aber darauf geachtet werden, dass der Vertrag eine sog. Dienstunfähigkeitsklausel enthält.
Dienstunfähigkeit liegt bei einem Beamten dann vor, wenn durch ein amtsärztliches Gutachten die allgemeine Dienstunfähigkeit festgestellt wird und er deshalb entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird.
Eine Dienstunfähigkeitsklausel bieten leider nur sehr wenige Versicherungsgesellschaften an.
Beratung:
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