Nachversicherungs-Ausbaugarantie
(BU Versicherung ohne Gesundheitsprüfung erhöhen)
Die meisten Menschen schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung in jungen Jahren ab. Gerade weil man in jungen Jahren noch weitgehend gesund ist, mach der Abschluss auch Sinn. Da das Einkommen im Laufe der Zeit (z.B. durch Beförderung, Weiterbildung, Selbständigkeit, Tarifanpassung, usw.) in der Regel steigt, sollte die vereinbarte Rente auch entsprechend angepasst (Nachversicherung) werden können.
Deshalb sollte neben anderen Kriterien auch auf die Nachversicherungsgarantie geachtet werden. Denn damit erhalten Versicherte zusätzlich zur jährlichen Dynamisierung das Recht, die versicherte BU-Rente zu erhöhen, ohne dass es einer zusätzlichen Gesundheitsprüfung bedarf. Gesundheitliche Verschlechterungen oder die Aufnahme eines risikorelevanten Hobbys führen dann nicht zu einer Beitragserhöhung.
Nachversicherungsgarantie
Mit einer Nachversicherungsgarantie kann die Arbeitskraftabsicherung flexibel den Lebensumständen angepasst werden. Vor allem Berufseinsteiger, die als Singles in das Arbeitsleben starten, haben einen geringeren Absicherungsbedarf als ein Elternteil, der die alleinige Verantwortung für die Familie und die Immobilie trägt. Voraussetzung (Ereignisse) damit die Nachversicherungsgarantie greift, sind z.B.:
- Arbeitsplatzwechsel
- Abschluss einer beruflichen Ausbildung
- Aufnahme einer freiberuflichen/selbständigen Tätigkeit
- Einkommenserhöhung um 10% und mehr
- Geburt eines Kindes
- Heirat/Scheidung
- Immobilienfinanzierung
In der Regel muss die Nachversicherung innerhalb von sechs Monaten ab Eintritt des Ereignisses beantragt werden. (Es gibt aber auch Tarife, bei denen innerhalb von 3 Monaten die Nachversicherung abgeschlossen werden muss). Zudem gelten je nach Tarif bestimmte Höchstversicherungssummen und ein maximales Alter, bis zu der die Höherversicherung vorgenommen werden darf.
Ausbaugarantie
Einige wenige Versicherungsgesellschaften bieten neben der Nachversicherungsgarantie auch noch eine Ausbaugarantie an. Hier kann die versicherte Rente innerhalb einer bestimmten Frist (meistens innerhalb der ersten 5 Jahre) ohne Gesundheitsprüfung und ohne Ereignis erhöht werden. Das ist gerade für Schüler, Studenten, Auszubildende, usw. interessant.