Zahnersatz-Versicherug
Immer wieder kommen Kunden zu uns und möchten eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Im Gespräch stellt sich dann allerdings heraus, dass der Zahnarzt bereits auf eine demnächst anstehende Behandlung hingewiesen hat.
In so einem Fall, müssen wir in der Regel den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bis zum Behandlungsende verschieben.
Das heißt, der Kunde muss erst mal in den sauren Apfel beißen und die Kosten (die teilweise einige Tausend Euros betragen können) selbst bezahlen.
Warum ist das so;
Im Antrag für eine Zusatzversicherung wird immer gefragt, ob eine Zahnbehandlung ansteht. Wenn dies bejaht wird, muss der Abschluss bis nach der Behandlung verschoben werden. Oder die Zähne für die anstehende Behandlung werden ausgeschlossen.
Aber es gibt doch Versicherungen, die auch noch abgeschlossen werden können wenn eine Behandlung ansteht!
Ja diese Tarife gibt es. Aber wenn man sich die Tarife näher betrachtet fällt auf, dass die Leistungen hier sehr gering und die monatlichen Beiträge dagegen sehr hoch sind!
Auf einen solchen Tarif zu setzen, bringt somit in aller Regel nichts …
Fazit;
Wenn Sie hohe Leistungen bei Zahnbehandlung oder beim Zahnersatz haben möchten, sollte der Abschluss nicht zu lange aufgeschoben werden.
Die Wartezeit beträgt in der Regel bei Zahnbehandlung 3 Monate und für Zahnersatz 8 Monate.
Auch gibt es in den ersten Versicherungsjahren Summengrenzen. Das heißt, in den ersten Jahren werden die Entschädigungssummen begrenzt.