Betriebliche Altersvorsorge BAV

Durch die Rentenreform von 2001 wurde die Betriebliche Altersvorsorge BAV grundlegend aufgewertet. Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Arbeitnehmer Zugang zu einer betrieblichen Altersversorgung zu ermöglichen.


Seit 2002 haben Arbeitnehmer deshalb einen Rechtsanspruch auf eigenfinanzierte betriebliche Vorsorge – Der Arbeitgeber muss für seine Beschäftigten auf Wunsch die Möglichkeit bieten, über den Betrieb für das Alter zu sparen.

Es gibt 5 verschiedene Durchführungsweg bei der Betrieblichen Altersvorsorge:

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