Kleingebinde

Was bedeutet "Kleingebinde" in den Versicherungsbedingungen?

Kleingebinde

Als Kleingebinde bezeichnet man Gewässergefährdende Flüssigkeiten in kleineren Mengen. Für die Haftpflichtversicherung sind hier umweltschädliche Flüssigkeiten und Stoffe relevant – wie z.B. Öl, Benzin, Farben, Lacke, usw.

Gelangen diese zum Beispiel in das Grundwasser oder ein Gewässer, kann ein hoher / bis sehr hoher / Schaden entstehen. Dafür haftet der Verursacher und seine Haftpflichtversicherung. Diese muss den Schaden (soweit mitversichert) zahlen.

Kleingebinde ( Privathaftpflicht ) ?

Eine Privathaftpflicht springt natürlich nicht für große Chemikalienlager ein. In modernen Privathaftpflichtverträgen sind aber Kleingebinde oftmals mitversichert.

Die Menge solcher Kleingebinde, für die dann Schutz besteht, ist aber auf Kleinstmengen eingeschränkt – oft auf wenige 100 Liter.

Wer viele Behälter im Keller stehen hat, sollte zwingend in seiner Police nachlesen ob diese auch versichert sind.

Denn sollte die Versicherung nicht greifen, dann kann es im Schadensfall „sehr“ teuer werden!!

Schadenbeispiel:

In seinem Keller hat Herr N. mehrere angebrochene Farb- und Lösungsmitteleimer übereinander gestapelt gelagert. Einen davon hat er nach Gebrauch anscheinend nicht richtig verschlossen. Dieser Eimer kippt zufällig um und bleibt tagelang unbemerkt liegen. Die Lackfarbe kann so im laufe der Zeit unbemerkt (durch Risse im Beton) ins Erdreich sickern. Die Privat-Haftpflichtversicherung von Herrn N. kümmert sich um den Schaden.

Kleingebinde ( Betriebshaftpflicht ) ?

Auch bei einer gewerblichen Betriebshaftpflicht sind Kleingebinde meist nur in begrenzten Rahmen mitversichert.

Wenn Sie hier größere Mengen gelagert haben, dann sollten Sie dringend prüfen, wie der bestehende Vertrag erweitert werden kann!

Bei Betriebshaftpflichtverträgen ist eine Erweiterung (Gewässerschäden) in der Regel (gegen Mehrbeitrag) immer möglich! 

Wenn die Lagerung von größeren Mengen abgesichert werden soll, dann gibt es in der Regel Auflagen! Diese legen fest, wo die Stoffe z.B. gelagert  werden müssen. Oder welche Sicherheitsmaßnahmen bzgl.   der gelagerten Gewässerschädlichen Materialien, einzuhalten sind.

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