Kleingebinde (Gewässerschadenhaftpflicht)
Als Kleingebinde bezeichnet man Gewässergefährdende Flüssigkeiten in kleineren Mengen. Für die Haftpflichtvesicherung sind umweltschädliche Flüssigkeiten und Stoffe interessant – wie z.B. Öl, Benzin, Farben, Lacke. Gelangen diese zum Beispiel in ein Gewässer, kann ein hoher Schaden entstehen. Dafür haftet der Verursacher und die Haftpflichtversicherung muss (soweit mitversichert) zahlen.
Tipp: Eine Privathaftpflicht springt natürlich nicht für große Chemikalienlager ein. Deshalb ist die Menge solcher Kleingebinde, für die Schutz besteht, eingeschränkt – oft auf wenige 100 Liter. Wer viele Behälter im Keller stehen hat, sollte in seiner Police nachlesen ob diese auch versichert sind.
Auch bei einer gewerblichen Betriebshaftpflicht sind Kleingebinde meist nur in begrenzten Rahmen mitversichert. Wenn Sie hier größere Mengen gelagert haben, dann sollten Sie dringend prüfen, wie der bestehende Vertrag erweitert werden kann!