Wartezeiten bei Versicherungen
In vielen Versicherungssparten (z.B. Krankenversicherung, Rechtschutzversicherung) gibt es Wartezeiten. Diese sollen das subjektive Risiko eines Kunden beschränken. Während der Wartezeit muss der Versicherungsnehmer Prämienzahlungen tätigen, allerdings besteht innerhalb der Wartezeit kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Es besteht auch die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Wartezeiten ganz oder teilweise erlassen werden (z.B. durch ärztliche Untersuchungen oder das Vorhandensein eines Vorvertrags). Die Wartezeiten können in den einzelnen Versicherungssparten recht unterschiedlich sein. Beispielsweise in der privaten Krankenversicherung beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und die besondere Wartezeit für Entbindungen, Zahnersatz und Psychotherapie acht Monate. Allerdings kann auch hier die Wartezeit entfallen bei:
- Neugeborenen von Privatversicherten (Kindernachversicherung)
- Ehegatten
- Unfällen
- positives ärztliches Zeugnis oder Gutachten
- Übertritt von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung