Wartezeiten

In vielen Versicherungssparten (z.B. in der Krankenversicherung oder Rechtschutzversicherung) gibt es Wartezeiten. Diese sollen das subjektive Risiko eines Kunden für die Versicherungsgesellschaft beschränken.
In vielen Versicherungssparten (z.B. in der Krankenversicherung oder Rechtschutzversicherung) gibt es Wartezeiten. Diese sollen das subjektive Risiko eines Kunden beschränken.
Innerhalb der Wartezeit muss der Versicherungsnehmer bereits Beiträge zahlen, es besteht aber noch kein oder nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz.
Ja nach Sparte besteht auch die Möglichkeit, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Wartezeiten ganz oder teilweise erlassen werden (z.B. durch ärztliche Untersuchungen oder das Vorhandensein eines Vorvertrags).
Die Wartezeiten können in den einzelnen Versicherungssparten recht unterschiedlich sein. Beispielsweise in der privaten Krankenversicherung beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate und die besondere Wartezeit z.B. bei Entbindungen, Zahnersatz und Psychotherapie acht Monate.
Allerdings kann auch bei der Krankenversicherung die Wartezeit unter einen der folgenden Voraussetzungen entfallen;
- Kindernachversicherung (Nachversicherung von neugeborenen Kindern in der Krankenvollversicherung)
- positiven ärztlichen Gutachten oder Zeugnis
- Übertritt von der gesetzlichen (GKV) in die private Krankenversicherung
- bei Unfällen
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