Grobe Fahrlässigkeit
Warum Ist der Einschluss der "Groben Fahrlässigkeit" so extrem wichtig?
„Grobe Fahrlässigkeit“ bedeutet nicht, was oftmals behauptet wird, absichtlich einen Schaden herbeizuführen.
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet schlichtweg, leichtsinnig, unvorsichtig oder verantwortungslos zu handeln.
Sie als Kunde verletzen dabei ihre Sorgfaltspflicht und oftmals ist ihnen dies nicht einmal bewusst. Denn wer die Waschmaschine laufen lässt und das Haus zum Einkaufen verlässt, kann bereits grob fahrlässig handeln. In solchen Fällen bieten nicht alle Versicherer Schutz. Dabei ist grobe Fahrlässigkeit in den Sparten Gebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Kfz ein elementarer Leistungsbaustein.
Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Grob fahrlässig handelt, wer unvorsichtig unbedacht handelt und dabei seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Das kann das leichtfertige Riskieren eines vermeindlichen Schadens, oder aber auch eine Obliegenheitsverletzung sein.
Zum Beispiel:
- Eine Kerze unbeaufsichtigt lassen, indem man den Raum verlässt.
- Die Waschmaschine anschalten und anschließend das Haus verlassen
- Bei Verlassen der Wohnung die Tür nicht abschließen
- Wertsachen im Auto zurücklassen
- Bei roter Ampel in die Kreuzung einfahren
Unter grob Fahrlässig fallen Handlungen, welche den Eintritt oder die Verschlimmerung eines Schadens riskieren.
Grundsätzlich bedeutet das, der Schaden wäre komplett oder in der Schwere vermeidbar gewesen.
In diesen Fällen kann der Versicherer von seiner Leistungspflicht zurücktreten, wenn der entsprechende Tarif keinen entsprechenden Schutz vorsieht.
Da es sich bei der „Groben Fahrlässigkeit“ um einen stark interpretierbaren Begriff handelt, kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherer.
Wie unterscheidet sich Fahrlässigkeit von Vorsatz?
Wer vorsätzlich handelt, führt Schäden willentlich herbei oder nimmt sie billigend in Kauf. In diesen Fällen übernimmt sowohl die Hausrat- Gebäude oder Kaskoversicherung die Kosten nicht.
Unter Umständen handelt es sich dabei sogar um eine Straftat, für die der Versicherte belangt werden kann.
Ist der Einschluss der groben Fahrlässigkeit sinnvoll?
Die grobe Fahrlässigkeit in die Hausrat- Gebäude- und auch Kaskoversicherung einzuschließen ist nicht nur sinnvoll, sondern extrem wichtig.
Denn diese Schäden können aus Unachtsamkeiten resultieren, die jedem mal passieren können. Aber im Falle eines Schadens können hier die finanziellen Folgen gravierend sein.
Wir empfehlen deshalb immer einen leistungsstarken Tarif zu wählen, der die „grobe Fahrlässigkeit“ auch mitversichert.
Bestenfalls ohne Einschränkungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Leider ist die grobe Fahrlässigkeit nicht in allen Tarifen versichert.
Insbesondere preisgünstige Basistarife schließen dieses Risiko meist aus.
Wir als Ihr Versicherungspartner in Regensburg sind Ihnen dabei behilflich, die passende Absicherung für sich und Ihr Eigentum zu finden.