Gliedertaxe

Was bedeutet die „Gliedertaxe“ in der Unfallversicherung?

Gliedertaxe in der Unfallversicherung

In der privaten Unfallversicherung spricht man oft von der sog. Gliedertaxe. Gliedmaßen und Sinnesorgane werden von Unfallversicherungen mit einem Wert bemessen – der Gliedertaxe.

Zum Einsatz kommt die Gliedertaxe, wenn nach einem Unfall ein dauerhafter Schaden festgestellt wird.

 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat hierzu Richtwerte ermittelt;

z.B.  der Verlust eines Zeigefingers würde demnach mit einem Invaliditätsgrad von 10 Prozent bewertet. Bei einer Versicherungs-summe von 200.000 Euro bekäme ein Kunde also 20.000 Euro.

Viele Versicherer erfüllen mehr als die vom GDV geforderten Werte. Deshalb lohnt sich ein Blick in die Gliedertaxe vor Abschluss des Vertrages.

Denn wenn z.B. ein Tarif den Zeigefinger zum Beispiel mit 30 Prozent taxiert, bekommt das Unfallopfer schon 60.000 Euro statt 20.000 Euro. Und wenn zudem noch eine Progression vereinbart wird, kann sich die Summe nochmals deutlich erhöhen.

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