Bezugsrecht

Oder, auf was Du in der Lebens- und Unfallversicherung achten solltest!
Bezugsrecht im Todesfall

Wem im Versicherungsfall die Versicherungssumme oder Rente zusteht, wird über das Bezugsrecht geregelt.

Ist kein Berechtigter benannt, kann dies häufiger zu Problemen führen! In diesem Fall muss erst einmal geprüft werden, wem die Leistung überhaupt zusteht! 

Aus diesem Grund sollte der Empfänger des Versicherungssumme, immer im Vertrag festgelegt werden!

Beim Empfänger der Versicherungsleistung unterscheidet man grundsätzlich zwischen „Bezugsrecht im Todesfall“  und „Bezugsrecht im Erlebensfall“

Hier sind ein paar Infos dazu….

  • Bezugsrecht im Todesfall

Hier wird festgeschrieben, wer die Versicherungsleistung im Todesfall der versicherten Person erhält. Solange die versicherte Person lebt, kann der Leistungsempfänger jederzeit geändert werden.

Dieses Recht nennt man „Widerrufliches Bezugsrecht“

 

Zum Zeitpunkt des Todes wandelt sich das „widerrufliche-“  unmittelbar in ein „unwiderrufliches Bezugsrecht“ um! 

Das „unwiderrufliche Bezugsrecht“ kann nicht mehr geändert werden!

 

TIPP:

Prüfen Sie deshalb regelmäßig die Leistungsempfänger Ihrer Verträge. Den zu Lebzeiten, ist eine Änderung in der Regel problemlos möglich.

Gerade wenn sich rechtlich etwas geändert hat (Hochzeit, Scheidung, Todesfall eines Partners) sollte der Vertrag entsprechend geprüft und gegebenenfalls geändert werden!

 

Sollte kein Leistungsempfänger im Vertrag eingetragen, oder gesetzliche Erfolge vereinbart worden sein, dann kann sich die Auszahlung nach einem Todesfall deutlich in die Länge ziehen. In diesem Fall muss erst einmal geprüft werden, „wer ist überhaupt Erbberechtigt“! 

 

Der Nachweis wer dann Erbberechtigt ist, kann z.B. durch ein Testament oder einen Erbschein erfolgen.

 

Um zu gewährleisten dass auch die richtige Person/en  das Geld aus der Versicherung bekommt;

  • Sollte die Person auch als „Bezugsberechtigte Person“ im Vertrag eingetragen sein!
  • Bei rechtlichen oder familiären Änderung sollte der entsprechende Vertrag immer geprüft werden
  • Bezugsrecht im Erlebensfall

Zum Ablauf des Vertrags (oder im Leistungsfall z.B. bei einer Berufsunfähigkeitsrente) wird die vereinbarte Summe bzw. Rente ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt dann an die „Bezugsberechtigte Person im Erlebensfall“ 

 

Auch das Recht, wer im Erlebensfall die Leistung erhält, kann während der Laufzeit des Vertrag geändert werden.

(Bei einer Direktversicherung in Form einer Betrieblichen Altersvorsorge, ist der Empfänger im Erlebensfall allerdings auf den Arbeitnehmer als unwiderruflich Bezugsberechtigten festgeschrieben).