Allmählichkeitsschäden
Was ist ein Allmählichkeitsschaden?
Bei Allmählichkeitsschäden handelt es sich um Sachschäden, die zu Beginn häufig unbemerkt bleiben. Oft entsteht ein Schaden durch ein kleines Missgeschick, der sich dann schleichend zu einem großen Schaden ausweitet und zu hohen Kosten führen kann.
Allmählichkeitsschaden sind in der Regel Schäden, die aufgrund der allmählichen Einwirkung von bestimmten Temperaturen, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, oder auch Rauch, Ruß und Staub entstehen können.
Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die schleichend entstehen und zunächst unbemerkt bleiben.
Beispiele aus der Haftpflichtversicherung:
- Beim Blumengießen tritt regelmäßig und unbemerkt ein wenig Wasser über den Rand der Untertöpfe, wodurch der Parkettboden beschädigt wird. Beim Auszug verlangt der Vermieter Schadenersatz für den beschädigten Fußboden. Hier springt die Haftpflicht des Mieters ein, soweit Allmählichkeitsschäden mitversichert sind.
- Sie heizten im Winter kräftig mit Ihrem Kachelofen und im nächsten Frühling sieht Ihr Nachbar, wie schwarz seine Hauswand durch den ausgestoßenen Ruß geworden ist. Auch hier greift die Haftpflichtversicherung.
- Sie bohren in der gemieteten Wohnung versehentlich eine in der Wand befindliche Wasserleitung nur leicht an. Das allmählich austretende Wasser durchfeuchtet das Mauerwerk und beschädigt den Parkettboden. Der Vermieter fordert von Ihnen einen entsprechenden Schadenersatz.
In diesen oder ähnlichen Fällen springt die Haftpflicht ein, soweit Allmählichkeitsschäden mitversichert sind.
Worauf muss ich beim Versicherungsschutz zu „Allmählichkeitsschäden“ achten?
Tipp: Vorsicht bei alten Haftpflicht-Policen: Sie schützen oft nicht bei Allmählichkeitsschäden und die Versicherten bleiben auf dem Schaden sitzen.
Erst 2008 hat der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) die „Allmählichkeitsschäden“ in seine unverbindlichen Musterbedingungen aufgenommen.
Das heißt für Sie, bei Verträgen die vor 2008 abgeschlossen wurden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Allmählichkeitsschäden nicht mitversichert sind!
Eine Ausnahme stellt allerdings die Bildung von Schimmel in einer gemieteten Wohnung dar. Schimmelbildung ist in weitgehend allen Tarifen ausgeschlossen.
Sie möchten Ihre bestehenden Versicherungen hierzu überprüfen lassen, dann melden Sie sich doch einfach bei uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.