Allmählichkeitsschäden
Allmählichkeitsschäden sind Schäden, die schleichend entstehen und zunächst unbemerkt bleiben. Ein Beispiel aus der Haftpflichtversicherung: Beim Blumengießen tritt regelmäßig und unbemerkt ein wenig Wasser über den Rand der Untertöpfe, wodurch der Parkettboden beschädigt wird. Beim Auszug verlangt der Vermieter Schadenersatz. Hier springt die Haftpflicht des Mieters ein, soweit Allmählichkeitsschäden mitversichert sind.
Tipp: Vorsicht bei alten Haftpflicht-Policen: Sie schützen oft nicht bei Allmählichkeitsschäden und die Versicherten bleiben auf dem Schaden sitzen. Erst 2008 hat der GDV die "Allmählichkeitsschäden" in seine unverbindlichen Musterbedingungen aufgenommen. Das heißt bei Verträgen die vor 2008 abgeschlossen wurden, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Allmählichkeitsschäden nicht mitversichert sind!