Richtiges Verhalten im Schadenfall

5 Tipps, für das richtige Verhalten nach einem Versicherungsschaden

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Probleme mit der Regulierung, hier sind nicht immer nur die Versicherer schuld.

Viele Probleme lassen sich bereits im Vorfeld durch „richtiges Verhalten im Schadenfall“ vermeiden!

Wenn Sie den Versicherer durch korrektes Verhalten die Schadenprüfung erleichtern, dann klappt einiges besser.

Bereits vor dem Schadensfall "Richtiges Verhalten im Schadenfall"

Den bereits vor dem Eintritt eines Schadens können Sie einiges tun, um späteren Ärger zu vermeiden.

 

  • Möglichst genaue Ermittlung der Versicherungssumme -was und welche Summen sollen versichert werden (Vermeiden Sie eine Unterversicherung)
  • Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Versicherungsschutzes (Von Zeit zu Zeit den Versicherungswert überprüfen)
  • Dokumentation von Unterlagen z.B. Kaufbelege, Fotos, Wertgutachten .. (speziell höherwertige Gegenstände sollten Dokumentiert werden)
  • Egal ob es sich um eine Kfz-HaftpflichtGebäude- oder Hausratversicherung handelt, diese Empfehlungen gelten weitgehend für alle Sparten.

Wenn der Schaden eingetreten ist, wie verhalten Sie sich richtig? "Richtiges Verhalten im Schadenfall"!

  • Schadenminderungspflicht: Sie sind verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten wie z.B. -Feuerwehr rufen, -Wasser abstellen (bei einem Rohrbruch), -Notbedachung (bei einem Sturmschaden).  Zur Schadenminderungspflicht gibt es ein höchstrichterliches Urteil;

„Der Versicherungsnehmer hat sich im Schaden so zu verhalten, als sei er nicht versichert“

  • Dokumentieren Sie, so gut es möglich ist, den entstandenen Schaden (Ein Handy hat mittlerweile jeder / Fotos von allen Seiten, von der Nähe und weiter weg, erleichtern die Schadenbearbeitung ungemein)  Bewahren Sie beschädigte Sachen/Geräte, solange die Bearbeitung noch läuft, wenn möglich auf.
  • Die Schadenmeldung sollte unverzüglich an den Versicherer oder an uns erfolgen. Auch dann, wenn der Schadenumfang noch nicht komplett ersichtlich ist.
  • Sie erhalten vom Versicherer ein Formular, dies sollten Sie möglichst vollständig und korrekt ausfüllen.
  • Vermeiden Sie, wenn es möglich ist, Schäden zu beheben, bevor der Versicherer sein Einverständnis gegeben hat. Wenn dies nicht möglich ist (z.B. zur Vermeidung von Folgeschäden), dann sollten Sie das sauber (am besten durch Fotos) dokumentieren.

Welche Unterstützung erhalten Sie von uns;

 

Als Versicherungsvermittler ist es Teil unseres Betreuungsauftrages, unsere Kunden bei allen oben genannten Maßnahmen zu unterstützen! Während der Bürozeiten stehen wir Ihnen natürlich gerne direkt zur Verfügung.

Sofort zu ergreifende Maßnahmen, die beispielsweise der Vermeidung von Folgeschäden dienen oder der Absicherung, Abdichtung oder Verschluss, dürfen Sie auch ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Versicherer ausführen. „Schadenminderungspflicht“

Es ist daher auch ausreichend, die Schadenmeldung erst am nächsten Werktag zu machen und die weitere Vorgehensweise mit dem Versicherer abzustimmen.

 

Sollten Sie dennoch unbedingt sofort Unterstützung benötigen, haben fast alle Versicherer Notfallnummern, die rund um die Uhr und teils auch vom Ausland aus erreichbar sind.