Sie waren nur kurz weg und jetzt ist dort eine Lücke, wo Sie das Fahrrad abgestellt hatten.
Damit Sie das Rad wieder finden oder zumindest von Versicherung ersetzt bekommen, gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Einige Punkte sollten Sie schon im Vorfeld beachten;
- Schreiben Sie die wichtigsten Daten zum Fahrrad auf (z.B. in einen Fahrradpass)
- Machen Sie 2-3 Fotos vom Fahrrad und speichern diese als Nachweis ab
- Heben Sie sich den Kassenbeleg auf (Auch wenn die Garantie schon abgelaufen ist)
- Prüfen Sie, ob Sie ausreichend gegen Fahrraddiebstahl versichert sind z.B. -Einschluss in Hausrat oder spezielle Fahrradversicherung
Wichtige Schritte, wenn das Fahrrad gestohlen wurde;
- Bei der Polizei melden. Auch wenn die Aufklärungsquote nicht all zu hoch ist, sollten Sie so schnell wie möglich zur Polizei. Entweder zur nächsten Polizeidienststelle oder die 110 anrufen. Manche Kommunen stellen für die Anzeige ein Online-Formular zur Verfügung.
- Wenn möglich Bilder vom Tatort machen. Wenn das geknackte Fahrradschloss noch am Tatort ist, kann man dies bei der Polizei (zwecks Spurensicherung) abgeben.
- Daten vom Fahrrad (Marke, Modell, Farbe, Rahmengröße, Rahmennummer, Wert, Fotos ) zur Polizei mitbringen.
- Versicherung informieren ( Für die Meldung bei der Versicherung werden folgende Unterlagen benötigt -Polizeibericht (Aktenzeichen) -Kaufbeleg oder andere Unterlagen -Rahmennummer
Wann zahlt eine Versicherung bei Fahrraddiebstahl?
Dies kommt darauf an;
- Hausratversicherung (ohne Einschluss Fahrräder), diese zahlt nur, wenn das Fahrrad aus der Wohnung, aus dem verschlossenen Keller oder der verschlossenen Garage gestohlen wird.
- Hausratversicherung (mit Einschluss Fahrräder), diese Versicherung zahlt auch im öffentlichen Raum, allerdings ist hier in der Regel die Bedingung; dass das Fahrrad per Fahrradschloss angeschlossen gewesen sein muss.
- Eigenständige Fahrradversicherung; hier gelten in der Regel die gleichen Voraussetzungen wie bei der Hausrat mit Fahrraddiebstahl.