Balkonkraftwerk versichern & rechtliche Tipps

Balkonkraftwerke versichern & Rechtliche Tipps

Wie sind Balkonkraftwerke zu versichern und worauf muss ich achten

Balkonkraftwerk versichern & rechtliche Tipps

Balkonkraftwerk versichern & rechtliche Tipps;

Immer mehr Haushalte entscheiden sich für ein sogenanntes Balkonkraftwerk – eine Mini-Photovoltaikanlage, die auf dem Balkon oder der Terrasse installiert wird. Mit dieser dezentralen Lösung lassen sich Stromkosten senken und ein Beitrag zur Energiewende leisten.

Doch was viele nicht wissen:

Auch bei kleinen Solaranlagen ist ein umfassender Versicherungsschutz entscheidend. In diesem Beitrag zeigen wir, wie und wo Ihr Balkonkraftwerk abgesichert werden kann und welche rechtlichen Vorgaben Sie beachten müssen.

Was ist ein Balkonkraftwerk – und wer darf es nutzen?

Ein Balkonkraftwerk (auch Mini-PV-Anlage oder Stecker-Solargerät genannt) ist eine kleine Photovoltaikanlage, die meist aus ein bis zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter besteht. Diese werden über eine Steckdose direkt mit dem Hausnetz verbunden. Die erzeugte Energie wird sofort verbraucht, überschüssiger Strom fließt
ins öffentliche Netz – allerdings in der Regel ohne Einspeisevergütung.

Seit 2024 sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für Balkonkraftwerke in Deutschland deutlich erleichtert worden. Mieter und Eigentümer dürfen solche Anlagen grundsätzlich nutzen, müssen jedoch bestimmte Vorschriften einhalten:

 

  • Anmeldung beim Marktstammdatenregister (MaStR)
  • Technische Normen, z. B. die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4105
  • Einverständnis des Vermieters bei Mietwohnungen (bauliche Veränderungen am Balkon)
  • Maximale Einspeiseleistung: aktuell 800 Watt

Diese Erleichterungen haben die Nachfrage deutlich steigen lassen – und rücken auch Fragen rund um Versicherung und Haftung in den Fokus.

Die Frage; Balkonkraftwerke versichern & und was muss ich rechtlich bei der Installation beachten?

Balkonkraftwerk versichern in der Hausratversicherung: Was ist abgedeckt?

Viele Eigentümer und Mieter fragen sich, ob ihr Balkonkraftwerk über die Hausratversicherung versichert sind. Die gute Nachricht: In vielen Fällen ja, sofern die Anlage mobil ist (z. B. nicht fest mit der Gebäudestruktur verbunden) und sich auf dem Balkon oder der Terrasse befindet.

Das Balkonkraftwerk ist dann in aller Regel versichert gegen;

  • Feuer
  • Sturm und Hagel

Wichtig ist, dass Sie Ihre Versicherung über die Installation informieren und klären, ob eine Mitversicherung bereits automatisch erfolgt oder ob eine Erweiterung notwendig ist. In einigen Fällen muss die Versicherungssumme angepasst werden, insbesondere wenn die Anlage mehrere hundert Euro gekostet hat.

Gebäudeversicherung: Für fest installierte Anlagen unerlässlich

Wenn das Balkonkraftwerk (PV-Anlage) fest mit dem Gebäude verbunden ist (z. B. an der Fassade oder auf dem Dach montiert, oder mit der Elektroinstallation verdrahtet), handelt es sich aus versicherungsrechtlicher Sicht nicht mehr um Hausrat, sondern um einen Bestandteil des Gebäudes. In diesem Fall greift die Wohngebäudeversicherung.

Einige Tarife beinhalten bereits eine Mitversicherung von Photovoltaikanlagen, allerdings meist nur für größere Anlagen auf dem Dach. Für Balkonkraftwerke kann eine Klausel oder Zusatzbaustein erforderlich sein.

 

Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Gebäudeversicherung genau oder lassen Sie sich von einem Vermittler beraten. Im Schadenfall (z. B. bei einem Brand durch Kurzschluss) könnte sonst der Versicherungsschutz entfallen – mit hohen Folgekosten.

Haftpflichtversicherung: Wenn Dritte zu Schaden kommen

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Haftpflichtversicherung, insbesondere wenn durch das Balkonkraftwerk Personen oder Sachen Dritter zu Schaden kommen. Denken Sie z. B. an:

  • Herunterfallende Module bei Sturm

  • Brandentwicklung mit Übergreifen auf Nachbargebäude

  • Stromrückfluss, der Netzgeräte schädigt

Solche Fälle können schnell sehr teuer werden. In der Regel deckt eine private Haftpflichtversicherung Schäden ab, die durch gewöhnliche Nutzung entstehen: aber nicht jede Police enthält explizit den Schutz für steckerfertige PV-Anlagen.

 

Tipp: Achten Sie auf Tarife, die explizit Mini-PV-Anlagen oder Balkonkraftwerke einschließen – oder erweitern Sie Ihre Police gezielt.

Bei Eigentümergemeinschaften (WEGs) kann zudem eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sinnvoll sein, insbesondere wenn die Anlage am Gemeinschaftseigentum angebracht ist.

Balkonkraftwerk; Rechtliche Rahmenbedingungen und Meldepflichten

Neben dem Versicherungsschutz sollten Betreiber die rechtlichen Anforderungen beachten. Dazu zählen:

  1. Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR): Pflicht für alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen in Deutschland.

  2. Meldung beim Netzbetreiber: Auch bei steckerfertigen Geräten (aktuell mit vereinfachtem Verfahren).

  3. Technische Sicherheit: Einsatz von normgerechten Wechselrichtern und Einspeisesteckern 

  4. Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft: Besonders bei baulichen Veränderungen oder fester Montage.

Wer diese Punkte nicht beachtet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Einige Versicherer setzen eine ordnungsgemäße Anmeldung voraus.

Fazit: Balkonkraftwerke clever absichern – Ihr Versicherungs-schutz auf einen Blick

Ein Balkonkraftwerk ist eine lohnende Investition in die eigene Unabhängigkeit und den Klimaschutz. Damit die Freude über den selbst erzeugten Strom nicht durch unliebsame Schäden oder Rechtsstreitigkeiten getrübt wird, sollten Betreiber den Versicherungsschutz sorgfältig prüfen und anpassen.

Unsere Empfehlung als Ihr Versicherungspartner:

  • Prüfen Sie, ob Ihr Balkonkraftwerk in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung erfasst ist.

  • Ergänzen Sie ggf. Ihre private Haftpflichtversicherung.

  • Klären Sie die rechtlichen Anforderungen wie Anmeldung und Genehmigungen.

  • Lassen Sie sich persönlich beraten – maßgeschneidert und risikoorientiert.

Als erfahrener Versicherungsvermittler helfe ich Ihnen gerne dabei, den passenden Schutz für Ihr Balkonkraftwerk zu finden .

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