Hausratversicherung & Umzug – was ist zu beachten!

Hausrat-&-Umzug
Hausratversicherung-&-Umzug-was-ist-zu-beachten

Wenn ein Umzug ansteht, ändert sich mehr im Leben als nur die Adresse.

 

Vielleicht geht es in eine neue Stadt, wo Sie neue Menschen und neue Erfahrungen erwarten. Vielleicht geht es aber auch nur um die Ecke oder gar nur ein Haus weiter. 

Gleichgültig wie weit Sie ziehen, diese Frage stellt sich immer: Was passiert mit
Ihren alten Versicherungen? Zieht die Hausratversicherung mit Ihnen um?

Hausratversicherung, was passiert beim Umzug?

Wenn Sie den Umzug Ihrer Versicherung melden, zieht die bestehende Hausrat-versicherung mit Ihnen um. Die Hausratversicherung gilt dann vorübergehend, bis zu zwei Monate, für die alte und die neue Wohnung.

 

(Deshalb rechtzeitig den Umzugstermin mitteilen)

 

In der neuen Wohnung kann sich jedoch der Beitrag für Ihre Hausratversicherung ändern: Je nach Lage und Risikofaktoren wie Einbruchsrate, Brandschutz oder Naturgefahren, wird der jeweilige Versicherer die Prämien anpassen.

 

Wird die Wohnung oder der Hausrat dabei größer oder kleiner, sollten Sie außerdem die Versicherungssumme richtig ermitteln.

Wenn Sie die Summe entsprechend anpassen, vermeiden Sie eine Unterversicherung.

Die Hausratversicherung zieht im Inland mit

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, zieht Ihre Hausratversicherung in der Regel in die nächste Wohnung mit um. Für die Übergangszeit ist Ihr Hausrat an beiden Orten versichert, am alten und am neuen Wohnort.

Diese Übergangsfrist beträgt bis zu zwei Monate.

 

Bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland gilt Ihre Hausratversicherung nicht mehr. In diesem Fall sollten Sie im jeweiligen Land eine neue Hausratversicherung abschließen.

Große Lebensereignissen wie einem Umzug oder auch einer Hochzeit sollten Sie immer melden. Geben Sie Ihrem Versicherer oder uns daher so früh wie möglich Bescheid, wenn eine Veränderung ansteht. Das gilt vor allem dann, wenn sich Ihre Adresse ändert oder falls jemand bei Ihnen ein oder auszieht.

 

Wenn Sie mit einem Partner oder einer Partnerin in einer Wohnung zusammenziehen, benötigen Sie nur noch eine Hausratversicherung. Eine Mehrfachversicherung bringt keine Vorteile, weil im Schadensfall nur eine Versicherung den Schaden regulieren darf. Daher sollten Sie beide Verträge prüfen und entscheiden, welche Hausratversicherung bestehen bleibt.

 

Bei einem Zusammenzug wächst meist der Hausrat. Insbesondere teuere Wertsachen erhöhen den Gesamtwert des Hausrats. Passen Sie daher die Versicherungssumme an, um eine kostspielige Unterversicherung zu vermeiden.

 

Wird eine bestehende Gemeinschaft in der Wohnung aufgelöst, hat das auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. Grundsätzlich wird die Hausrat-versicherung vom bisherigen Versicherungsnehmer weitergeführt. Zieht die Person weg, die nicht als Versicherungsnehmer eingetragen war, muss sie sich um eine neue Hausratversicherung kümmern. 


Daher ist es besonders wichtig, die Versicherung oder uns über diese Änderung in der Lebenssituation zu informieren.So kann der Versicherungsschutz angepasst werden, sodass beide im Schadensfall korrekt abgesichert sind.

Umzug: Diese Angaben braucht Ihr Hausratversicherung!

Wenn Sie umziehen, müssen Sie das Ihrer Hausratversicherung rechtzeitig mitteilen.

Informieren Sie uns oder Ihren Versicherer so früh wie möglich vor dem Umzug. Ihr Vertrag wird dann umgehend an die neue Adresse angepasst.


Folgende Angaben werden benötigt:

  •  Versicherungsnummer
  •  Neue Wohnfläche in m²
  • Adresse neuer Wohnort
  • Angabe, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt
  • Umzugsdatum

Wenn Sie den Umzug nicht melden, entstehen Probleme beim Versicherungsschutz.

 

Wenn die Meldung erst viele Monate später erfolgt, kann die
Versicherung das sogar als Verletzung der Mitteilungspflicht werten.

 

Ein Umzug ist oft ein aufregender Schritt in ein neues Lebenskapitel. Während Sie sich auf Ihre neue Umgebung, Nachbarn freuen, sollten Sie auch Ihre Versicherungen im Blick behalten.

Die Hausratversicherung begleitet Sie in Ihre nächste Wohnung und kann un-kompliziert an Ihre neue Situation angepasst werden.

 

Ob Sie mit der ganzen Familie und Kindern umziehen, mit jemandem zusammen-ziehen oder plötzlich getrennte Wege gehen – wir steht Ihnen zur Seite -um den Übergang so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Das könnte Sie auch interessieren:

Wer haftet bei Herbstlaub

Buntes Herbstlaub auf dem Gehweg

Sobald der Herbstregen einsetzt verwandelt das Laub die Geh- und Radwege schnell in glitschige Rutschpfade.
– eine für Fußgänger und Radfahrer gefährliche Situation.
Wer also ist für die Beseitigung der bunten Blätter verantwortlich?
Und wie sieht es mit der Haftung bei Unfälle aus?

Diesen Artikel lesen »