Versicherung für Brille - Sehhilfen und Hörgeräte

Brille & Hörgeräte; Regensburg

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt Ihnen für Brillen und Kontaktlinsen keinen Cent – außer Sie sind schwer sehbeeinträchtigt oder unter 18 Jahre alt!

 

Laseroperationen, die Brillen oder Kontaktlinsen in vielen Fällen unnötig machen, werden ebenfalls nicht bezahlt.

 

Ähnliches gilt für Hörgeräte: Bei Gesamtkosten von über 1.900 EUR pro Ohr übernimmt die GKV derzeit davon nur rund 785 EUR – und das lediglich alle 6 Jahre. Hörgeräte können also ein großes Loch in die Haushaltskasse reißen.

Besser man sorgt vor, um vor großen Ausgaben geschützt zu sein!

Inhaltsverzeichnis: Was bringt mir eine Zusatzversicherung?

Was ist eine Brillenversicherung?

Eine Brillenzusatzversicherung ist eine Versicherung, die die Kosten für eine neue Brille (innerhalb eines festen Zeitraums) übernimmt, ganz oder zumindest teilweise.

 

Wie hoch die Kostenübernahme ist, hangt ganz vom Tarif und Versicherer ab.  Die Leistung kann ja nach Versicherer und Tarif von 100,-€ bis 600,-€ je Brille gehen.

 

Oftmals ist eine Brillenversicherung in einem anderen Baustein einer Krankenzusatzversicherung integriert. 

Z.B. gibt es Zusatzversicherungen die neben Heilpraktiker-  Auslandskrankenschutz- Hörgeräte- usw. auch noch Brillenleistungen enthalten. 

Sie möchten mehr wissen, dann nehmen Sie doch hier Kontakt zu uns auf!

Wann zahlt eine Brillenversicherung?

Das kommt auf den Tarif an.

Meistens wird bei Zusatzversicherungen, bei denen Brillen mitversichert sind, ein fester Betrag innerhalb eines festgelegten Zeitraums (z.B. innerhalb 2 Jahre) bezahlt.

In diesem Fall steht Ihnen der zugesagte Betrag in der Regel alle 2 Jahre zur Verfügung. 

 

Es gibt aber auch Zusatztarife, die erst zahlen, wenn sich die Sehstärke verändert hat.  Hier muss sich in der Regel die Sehstärke um 0,5 Dioptrin verändert haben, damit die Zusatzversicherung zahlt.

Was zahlt die Zusatzversicherung bei einer LASIK-OP?

Eine LASIK-OP kann durchaus einen kleinen 4 stelligen Betrag kosten.

Dieser muss zu 100% aus der eigenen Tasche bezahlt werden, da die gesetzliche Krankenversicherung hier keine Leistung erbringt.

Gut wenn man hier eine Zusatzversicherung hat, die bis zu 1.500,-€ bei einer LASIK-OP leistet.   

Lassen Sie sich beraten… 

Was ist eine Hörgeräteversicherung ?

Hörgeräte sind teuer, bis zu 2.000,-€ können hier pro Ohr für ein neues Gerät anfallen.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt hier aber max. 785€ je Ohr und das auch nur alle 6 Jahre.

 

Eine Hörgeräteversicherung übernimmt z.B. ganz oder anteilig die Kosten für eine neues Gerät (innerhalb eines festgelegten Zeitraums). Oder einen festen Betrag, der z.B. auch für die Reparatur verwendet werden kann.

Was kostet eine Hörgeräteversicherung?

Wie bei vielen anderen Versicherungen auch, richtet sich der monatliche Beitrag nach dem jeweiligen Eintrittsalter.

 

Für eine gute Versicherung, die bei einem neuen Hörgerät auch eine größer Summe erstattet, zahlt man je nach Alter zwischen 9 € bis 19 € monatlich.

Lohnt sich eine Hörgeräteversicherung ?

Wie oben bereits beschrieben;  Hörgeräte können ein erhebliches Loch in die Haushaltskasse reißen! 

Wenn Sie statt dessen 10,95€ monatlich in eine Zusatzversicherung zahlen und dann alle 3 Jahren einen Anspruch von 800,-€ je Ohr (Gesamt 1.600,-€) für ein neues Hörgerät haben, dann kann sich diese Investition durchaus lohnen.

 

Wenn Sie zudem in diesem Zeitraum auch noch eine neue Brille brauchen, dann haben Sie 394,-€ bezahlt und 1.900,-€ von der Versicherung erhalten.

Unsere aktuelle Empfehlung zur Brillen- und Hörgeräteversicherung

Der Tarif Sehen und Hören (SuH) der Nürnberger Krankenversicherung senkt Ihre Zuzahlung bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Laserverfahren am Auge, bei Hörgeräten und sonstigen Hilfsmitteln wie Insulinpumpen und Beatmungsgeräten. 

 

Die Leistungen dieses Tarifs im einzelnen:

Sehhilfen

Brillengestelle, Gläser und Kontaktlinsen / 100% Erstattung bis 300 EUR, alle 24 Monate

Laserverfahren

LASEK oder LASIK inkl. Vor- und Nachuntersuchungen / 100% Erstattung bis 750 EUR pro Auge, erneuter Leistungsanspruch nach 60 Monaten

Hörgeräte

100% bis zu 800 EUR je Ohr alle 36 Monate, Aufwendungen für Gebrauch (z. B. Batterien) und Pflege (z. B. Reinigungsmittel) sind nicht erstattungsfähig!

sonstige Hilfsmittel

Perücken, Schlafapnoegeräte, Insulinpumpen, Krankenfahrstühle, Beatmungsgeräte zu 100% bis zu 300 EUR, alle 24 Monate

Wir sind Ihr Ansprechpartner

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