Mallorca-Deckung
Die Mallorca-Deckung in der Privathaftpflicht
In der Privathaftpflicht sind gewöhnlich keine Schäden durch das Führen eines Kfz mitversichert. In vielen höherwertigen-Privathaftpflicht-Tarifen ist allerdings die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Führer eines fremden versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugs mitversichert. Das gilt für Schäden, die auf einer Reise im europäischen Ausland eintreten, soweit für das fremde Fahrzeug keine ausreichende Haftpflicht-Deckung besteht.
Beispiel: Sie fliegen nach Spanien in den Urlaub und mieten sich einen Leihwagen. Sie verursachen einen schweren Verkehrsunfall mit mehreren verletzten Personen. Die Haftpflichtversicherung des Leihwagenanbieters wurde mit einer sehr geringen Deckungssumme abgeschlossen und deckt somit nicht den kompletten Schaden ab. Die darüber hinausgehenden Summe können Sie in Ihrer Privathaftpflicht absichern.